Seiteninhalt

Beratung rund um die Rentenversicherung

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Schubert

Team 224 Soziale Beratung

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77243

E-Mail: rente@LRA-starnberg.de

Zimmer: 309


Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr

Sie haben nur noch wenige Monate im Beruf vor sich und möchten sich nun genauer über Ihre Rente informieren? Sie fragen sich, wie sich ein Minijob auf Ihre Rente auswirkt und was Sie beachten sollten? Sie sind sich nicht sicher, unter welchen Umständen Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können? Das Versicherungsamt (rentenrechtlicher Bürgerservice) im Landratsamt Starnberg versucht Ihnen in all diesen Fällen - in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung - weiterzuhelfen.

 Kontakt zur Rentenberatung

Einige grundlegende Informationen zum Thema Rente haben wir auf dieser Seite zusammengestellt.

Für eine schnelle Übersicht empfehlen wir den Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.


Wann kann ich in Rente gehen?

Um einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Hierzu gehört beispielsweise das Erfüllen einer Wartezeit von fünf Jahren. Somit muss ein Arbeitnehmer demnach mindestens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, um einen Anspruch auf Leistung zu bekommen.
Ein anderer Punkt ist das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Diese Grenze ist allerdings nicht einheitlich.

Hier gelangen Sie zum Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.

In Ihrer Rentenauskunft finden Sie die Information normalerweise gleich auf der ersten Seite.

Abschläge und Wartezeiten

Informationen zu eventuellen Abschlägen sowie zu Wartezeiten bei den einzelnen Rentenarten finden Sie in Ihrer Rentenauskunft (Beispiel).

Dort sind die jeweiligen Informationen in den jeweiligen Abschnitte zu finden:

Beispiel 1: Altersrente für langjährig Versicherte

Beispiel 2: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wird mir die Rente automatisch ausbezahlt oder muss ich einen Antrag stellen?

Die Rente kommt nicht von alleine oder wird "von Amts wegen" auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Rentenversicherungsanstalt weiß nicht, wann und welche Leistung Sie haben möchten. Alle gesetzlichen Sozialleistungen - auch die Rente zählt dazu - werden in der Regel nur auf Antrag bewilligt.

Wann muss ich den Rentenantrag stellen?

Um Rechtsnachteile zu vermeiden, muss der Rentenantrag rechtzeitig gestellt werden. Rentenansprüche werden nur zeitlich begrenzt nachgezahlt. Der Zeitpunkt des Rentenantrages kann für den weiteren Krankenversicherungsschutz maßgebend sein.

Folgende zeitlichen Richtwerte sollten Sie beachten:

  • Altersrente: Etwa drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze sollte der Antrag auf Altersrente gestellt werden, sofern die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

  • Erwerbsminderungsrente: Sobald eine Leistungsminderung eingetreten ist (z. B. durch Erkrankung, Unfall) und Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, sollten Sie umgehend den Antrag stellen.

  • Hinterbliebenenrente: Nach Eintritt des Sterbefalles sollten Sie baldmöglichst die Hinterbliebenenrente beantragen. Häufig weist Sie das Beerdigungsinstitut bereits darauf hin. Der Antrag zur Auszahlung des "Sterbevierteljahres" ersetzt nicht den Rentenantrag.

  • Kontenklärung: Das eigene Versicherungskonto sollte frühzeitig vervollständigt werden. In einem Ehescheidungsverfahren bzw. bei Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird ebenfalls eine Kontenklärung zur Feststellung der beiderseitigen Rentenanwartschaften durchgeführt.

Wo erhalte ich einen Rentenantrag?

Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Landratsamt. Auf Anfrage schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu.

Daneben können Sie den Rentenantrag übrigens auch über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung aufrufen und online ausfüllen.

Wo kann ich meinen ausgefüllten Rentenantrag abgeben?

Dies ist auf mehreren Wegen möglich - zum Beispiel über Ihre Wohnsitzgemeinde oder persönlich oder auf dem Postweg beim Versicherungsamt im Landratsamt Starnberg, Moosstr. 18b, 82319 Starnberg.

Sie können den Rentenantrag übrigens auch über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung aufrufen und online ausfüllen.

Wo und wie kann ich meine Versicherungsunterlagen überprüfen?

Möchten Sie eine Rentenauskunft oder Näheres über Ihren Versicherungsverlauf erfahren, dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung. Die angeforderten Unterlagen werden dann von der Deutschen Rentenversicherung zu Ihnen nach Hause geschickt.

Sollten noch Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf vorhanden sein, können Sie diese über die sog. Kontenklärung schließen lassen. 

Antrag auf Kontenklärung

Was muss ich beachten, wenn ich mir Geld zur Rente hinzuverdiene?

Seit 1. Januar 2023 ist bei vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten sind deutlich angehoben worden.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Hinterbliebenenrenten.

Es kann somit sein, dass sich der Hinzuverdienst auf die Höhe Ihrer Rente auswirkt. Deswegen müssen Sie dem Rentenversicherungsträger jedes zusätzliche Einkommen mitteilen, damit es nicht zu Überzahlungen kommt. Zu viel gezahlte Rente muss zurückgezahlt werden.

Da die Hinzuverdienstgrenze in der Regel individuell berechnet wird, sollten Sie unbedingt einen Beratungstermin vereinbaren. Alternativ können Sie diese beim Rentenversicherungsträger schriftlich anfordern.

Für eine erste Einschätzung können Sie auch den "Hinzuverdienstrechner" der Deutschen Retenversicherung nutzen.

An wen kann ich mich mit meinen Fragen rund um die Rente wenden?

Wenn Sie Beratung und Unterstützung rund um die gesetzliche Rentenversicherung benötigen, hilft Ihnen das Versicherungsamt am Landratsamt gerne weiter.

Sollten Sie eine verbindliche Rechtsauskunft in Rentenangelegenheiten benötigen, so ist hierfür der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung bietet einmal monatlich einen Sprechtag im Landratsamt Starnberg, Moosstraße 18b, 82319 Starnberg an. Zum Sprechtag können Sie sich telefonisch anmelden! Halten Sie für die Terminvereinbarung bitte Ihre Sozialversicherungsnummer bereit.

Darüber hinaus gibt es ein kostenloses Servicetelefon, an das man sich mit Fragen zur Rentenversicherung wenden kann:

  • Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund werden montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr unter Telefon (0800) 1000 480 15 beraten.
  • Wer sich nicht sicher ist, bei welchem Rentenversicherungsträger er versichert ist, kann sich auch an die Vermittlung unter Telefon (0800) 1000 4800 wenden.

Wie erreiche ich das Versicherungsamt im Landratsamt?

Dienstag und Mittwoch ist das Versicherungsamt vom Landratsamt Starnberg in der Moostraße 18b von 8 bis 12 Uhr für Sie da. Sollten Sie zu einem persönlichen Gespräch bei uns in der Moosstraße 18b in Starnberg vorbeikommen wollen, so vereinbaren Sie bitte im Vorfeld telefonisch einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können und lange Wartezeiten vermieden werden können.
Bitte halten Sie für die Terminvereinbarung Ihre Sozialversicherungsnummer bereit und bringen Sie zum Beratungstermin Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit.

Wo erhalte ich Informationsmaterial rund um das Thema Rente?

Die Deutsche Rentenversicherung hat verschiedene interessante Informationsbroschüren rund um die Rente zusammengestellt. Diese finden Sie über die Internetseite der Rentenversicherung.


Zögern Sie nicht, bei weiteren Fragen oder zur Terminvereinbarung bei uns anzurufen:

Dienstag und Mittwoch vormittags (von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) unter 08151-148 77243.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte beachten: Die Termine finden in der Moosstraße 18 in Starnberg statt!

Alternativ können sich auch gerne an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) unter 0800 1000 480-15 wenden (Montag bis Donnerstag 08-19Uhr und Freitag 08-15:30Uhr).

Zuständige Stelle

Soziale Beratung
Team 224

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

08151 148-77243
rente@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.landkreis-starnberg.de/224

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr