Bekanntmachungen
Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereigestellt.
Grundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.
Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt.
Öffentliche Zustellung an Frau Regina Hagn
Landratsamt Starnberg
Fachbereich 22
221.12-14993-
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Starnberg, Fachbereich 22, hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Frau Regina Hagn zur Zustellung eines Bescheides zu ermitteln. Da der genaue Aufenthalt von Frau Hagn unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich 22, bei Frau Kapsreiter, Zimmer-Nr.: OG.179, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Kapsreiter
Ausgehängt am: 23.01.2025
Abgenommen am:
Öffentliche Zustellung an Herrn Oliver Rainer
Landratsamt Starnberg
Fachbereich 22
221.2-14994-
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Starnberg, Fachbereich 22, hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Oliver Rainer Richter zur Zustellung eines Bescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Richter unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich 22, bei Frau Langenwalter,
Zimmer-Nr.: OG.179, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Langenwalter
Ausgehängt am: 23.01.2025
Abgenommen am:
Öffentliche Zustellung an Frau Margot Ilse Sandweg
Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
221.2-8335-
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Frau Margot Ilse Sandweg zur Zustellung eines Bescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Frau Sandweg unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, bei Frau Langenwalter,
Zimmer-Nr.: OG.179, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Langenwalter
Ausgehängt am: 23.01.2025
Abgenommen am: