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Bekanntmachungen

Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereitgestellt.
Grundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.

Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt


Öffentliche Zustellung an Herrn Fatmir Salija

Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.3-15471

Öffentliche Zustellung


Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Fatmir Salija zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Salija unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Aufhebungsbescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG.177 eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).


Rehm


Ausgehängt am:        12.01.2026

Abgenommen am:

Öffentliche Zustellung an Herrn Mohammad Ansari

Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.5-14387


Öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Mohammad Ansari zur Zustellung eines Einstellungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Ansari unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Einstellungsbescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Einstellungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, bei Frau Yalcin , Zimmer-Nr.: OG. 177, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wo-chen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Heigl

Ausgehängt am:          09.01.2026


Abgenommen am:

Öffentliche Zustellung an Frau Liudmyla Semenova

Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.3-15097

Öffentliche Zustellung


Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Frau Liudmyla Semenova zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Frau Semenova unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Aufhebungsbescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG.177 eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).


Rehm


Ausgehängt am:        08.01.2026

Abgenommen am:

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
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