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Bekanntmachungen

Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereigestellt.
Grundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.

Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt


Öffentliche Zustellung an Frau Regina Hagn

Landratsamt Starnberg
Fachbereich 22
221.12-14993-


Öffentliche Zustellung


Das Landratsamt Starnberg, Fachbereich 22, hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Frau Regina Hagn zur Zustellung eines Bescheides zu ermitteln. Da der genaue Aufenthalt von Frau Hagn unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Bescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich 22, bei Frau Kapsreiter, Zimmer-Nr.: OG.179, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Unterschrift Kapsreiter

Kapsreiter

Ausgehängt am:                              23.01.2025

Abgenommen am:

Öffentliche Zustellung an Herrn Oliver Rainer

Landratsamt Starnberg
Fachbereich 22
221.2-14994-


Öffentliche Zustellung


Das Landratsamt Starnberg, Fachbereich 22, hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Oliver Rainer Richter zur Zustellung eines Bescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Richter unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Bescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich 22, bei Frau Langenwalter,

Zimmer-Nr.: OG.179, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Unterschrift Langenwalter

Langenwalter

Ausgehängt am:                              23.01.2025

Abgenommen am:

Öffentliche Zustellung an Frau Margot Ilse Sandweg

Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
221.2-8335-


Öffentliche Zustellung


Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Frau Margot Ilse Sandweg zur Zustellung eines Bescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Frau Sandweg unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Bescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.

Der Bescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, bei Frau Langenwalter,

Zimmer-Nr.: OG.179, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Unterschrift Langenwalter

Langenwalter

Ausgehängt am:                              23.01.2025

Abgenommen am:


Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
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