Bekanntmachungen
Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereitgestellt.
Grundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.
Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt.
Öffentliche Zustellung an Herrn Fatmir Salija
Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.3-15471
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Fatmir Salija zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Salija unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Aufhebungsbescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.
Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG.177 eingesehen werden.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Rehm
Ausgehängt am: 12.01.2026
Abgenommen am:
Öffentliche Zustellung an Herrn Mohammad Ansari
Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.5-14387
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Herrn Mohammad Ansari zur Zustellung eines Einstellungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Herrn Ansari unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Einstellungsbescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.
Der Einstellungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, bei Frau Yalcin , Zimmer-Nr.: OG. 177, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wo-chen vergangen sind (Art 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Heigl
Ausgehängt am: 09.01.2026
Abgenommen am:
Öffentliche Zustellung an Frau Liudmyla Semenova
Landratsamt Starnberg
- Fachbereich Sozialwesen -
223.3-15097
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Sozialwesen - hat vergeblich versucht den Aufenthalt von Frau Liudmyla Semenova zur Zustellung eines Aufhebungsbescheides zu ermitteln. Da der Aufenthalt von Frau Semenova unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird der Aufhebungsbescheid nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) öffentlich zugestellt.
Der Aufhebungsbescheid kann im Landratsamt Starnberg, Fachbereich Sozialwesen, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro OG.177 eingesehen werden.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Rehm
Ausgehängt am: 08.01.2026
Abgenommen am: