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Ausfuhrkennzeichen

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Online-Dienste im Bereich Fahrzeug-Zulassung und Führerschein

Nutzen Sie das Bürgerservice-Portal für Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen und für weitere Online-Dienste im Bereich Fahrzeugzulassung.


Das Ausfuhrkennzeichen ist für die dauerhafte Verbringung des Fahrzeuges ins Ausland.
Das Fahrzeug muss im Ausland endgültig angemeldet werden. Der Halter hat seinen alleinigen Wohnsitz im Ausland oder im Landkreis Starnberg, bzw. in einem Landkreis der EWZ. Sollte sich das Fahrzeug mit bereits zugeteilten Ausfuhrkennzeichen im Ausland befinden, darf kein weiteres Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden. (Fernzulassung)
Das Fahrzeug muss nun im Ausland endgültig angemeldet werden.

Export aus Deutschland

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I + Teil II
  • ggf. Kennzeichen (falls zugelassen)
  • Versicherungskarte
  • Personalausweis (Original)
  • Sepa-Mandat für die Steuer
  • Hauptuntersuchung

Export aus dem EU-Land

Benötigte Unterlagen:

  • Ausländische Zulassungsbescheinigungen Teil I + Teil II
  • ggf. ausländische Kennzeichen (falls zugelassen)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, usw.)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC – Papier)
  • Hauptuntersuchung
  • Versicherungskarte
  • Personalausweis (Original)
  • Sepa-Mandat für die Steuer

Export aus dem Drittstaat

Benötigte Unterlagen:

  • Ausländische Zulassungsbescheinigungen Teil I + Teil II
  • ggf. ausländische Kennzeichen (falls zugelassen)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, usw.)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC – Papier)
  • Hauptuntersuchung
  • Versicherungskarte
  • Personalausweis (Original)
  • Sepa-Mandat für die Steuer
  • Zollrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Falls EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht vorhanden (§21)

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr