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Aufenthalt aus humanitären Gründen

Ein Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ist vielseitig begründet.

In den meisten Fällen setzt dieser Aufenthalt ein Asylverfahren voraus, welches mit einer Zuerkennung einer Schutzberechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beendet wurde.

Aber auch ohne Asylverfahren kommen humanitäre Aufenthalte in Betracht bei z. B.

  • Entscheidung der Härtefallkommission
  • Aufnahmeerklärung des Bundesministeriums
  • vorübergehendem Schutz im Rahmen der Richtlinie 2001/55/EG (aktuell Flüchtlinge aus der Ukraine)

Das Aufenthaltsgesetz sieht dazu in Abschnitt 5 (§§ 22 ff. AufenthG) konkrete Regelungen vor. 


Informationsblätter

Mit nachfolgenden Informationsblättern stellen wir Ihnen die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen sowie den Weg der Antragstellung zusammen:

Zuständige Stelle

Aufenthalt
Team 311

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77374
08151 148-11374
abh-aufenthalt@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/311

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Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
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