Wirtschaftliche Hilfen
Angebote des Bezirks Oberbayern
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Der Bezirk Oberbayern ist Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfen und Leistungen. Ziel ist die soziale Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit, Mobilität und Gesundheit.
www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Erwachsene-mit-Behinderungen
Hilfe zur Pflege
Gibt es einen täglichen Pflegebedarf, der nicht oder nicht vollständig von der Pflegeversicherung oder durch andere Versicherungsleistungen gedeckt wird, kann, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen – „Hilfe zur Pflege“ nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen werden. Die ergänzenden Leistungen der Sozialhilfe sind wie immer nachrangig. Wie bei der Pflegeversicherung bezieht sich auch die „Hilfe zur Pflege“ auf gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des alltäglichen Lebens.
Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern gibt Auskunft zu allen Fragen rund um die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege. Sie unterstützt auch beim Stellen des Sozialhilfeantrags.
www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Menschen-mit-Pflegebedarf
Blindengeld
Blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Bayern ein Blindengeld - unabhängig vom Einkommen, als Ausgleich für den hohen persönlichen Aufwand:
Für den Antrag müssen Blindheit bzw. eine hochgradige Sehbehinderung ebenso wie mögliche zusätzliche Taubheit durch eine medizinische Beurteilung nachgewiesen sein.
www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/blindengeld
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Postfach 20 01 24
80001 MünchenTelefon: 089 18 96 60
E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de
Internet: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/blindengeld/antrag/index.php
(Blindengeld)
Angebote des Landkreises Starnberg
Wohngeld
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter*innen einer Wohnung oder eines Zimmers (auch für Heimbewohner* innen) und als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen eines selbstbewohnten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Das Wohngeld / Lastenzuschuss ist abhängig vom Gesamteinkommen, von der monatlichen Miete beziehungsweise der monatlichen Belastung und von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Das Wohngeld ist damit auf die individuelle Situation des Haushalts zugeschnitten. Antragsformulare gibt es bei der Stadt- bzw. den Gemeindeverwaltungen, oder im Landratsamt Starnberg.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Wirtschaftliche-Hilfen/Wohngeld
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Reichen die Einkünfte im Alter oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, kann Grundsicherung beantragt werden. In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Bei der Grundsicherung wird auf das Einkommen von Kindern oder Eltern zurückgegriffen, wenn sich dieses auf über 100.000 Euro im Jahr beläuft. Wer im Ausland wohnt oder in Deutschland Leistungen für Asylbewerber*innen beantragt hat, erhält keine Grundsicherung. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII) geregelt.
Anträge auf Leistungen zur Grundsicherung nimmt das Landratsamt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde entgegen. Vorsprachen bitte nur mit Terminvereinbarung.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Wirtschaftliche-Hilfen/Grundsicherung
Versicherungsamt
Das Versicherungsamt im Landratsamt Starnberg erteilt in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, insbesondere der Rentenversicherung, Auskunft und Beratung. Für eine Beratung erforderlich sind die Versicherungsnummer, der Versicherungsverlauf, bzw. nicht gespeicherte Versicherungsunterlagen sowie der Personalausweis oder Reisepass. Vorsprachen bitte nur mit Terminvereinbarung.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Soziale-Hilfen/Sozial-und-Rentenversicherung
Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Landkreises berät bei Konsumentenverschuldung (z.B. durch Ratenkäufe, bei Kreditschulden, Miet- und Stromschulden, Unterhaltsschulden usw.) und vorbeugend. Beraten werden Bürger*innen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus dem Landkreis Starnberg.
Wir streben mit Ihnen nach Möglichkeit eine wirtschaftliche Sanierung an und wollen Hilfestellung geben bei den sich aus der Verschuldung ergebenden Problemen. Bei nicht möglicher Sanierung geben wir Hilfestellung, wie man trotzdem damit leben kann.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung informiert und klärt, ob grundsätzlich ein Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren in Frage kommt. Wir beraten Sie bei der Durchführung oder bereiten langfristig die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren vor. Solange das Verfahren nicht eröffnet ist, verbleibt der Schuldner in der Regel in Beratung.
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle hat die staatliche Anerkennung, als geeignete Stelle im vorgerichtlichen Insolvenzverfahren tätig zu werden. Wir können den außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen und das Scheitern eines solchen bescheinigen.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Schuldner-und-Insolvenzberatung
Weitere Auskunft zu sämtlichen Angeboten des Landkreises Starnberg erhalten Sie hier:
Fachbereich 10
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77148
Fax: 08151 148-11160
E-Mail: buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10
Übersicht weiterer Wirtschaftlicher Hilfen:
Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern soll ermöglicht werden, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Mit verschiedenen sozialen Leistungen soll dies sichergestellt werden. Eine Übersicht über wirtschaftliche Hilfen finden Sie unter: www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Wirtschaftliche-Hilfen/
Caritas-Sozialkaufhaus
Das Caritas Sozialkaufhaus ist ein Beschäftigungsprojekt für Arbeitssuchende in enger Zusammenarbeit von Caritasverband Starnberg e.V. und dem Jobcenter im Landkreis Starnberg. Bedürftige Menschen können so Einrichtungsgegenstände oder Kleidung günstig erwerben und das ökologische Denken wird gefördert.
www.caritas-starnberg.de/hilfe-und-beratung/caritas-sozialkaufhaus/caritas-sozialkaufhaus
Tafeln im Landkreis Starnberg
Die Tafeln unterstützen bedürftige Menschen mit geringem Einkommen, indem sie sie mit gespendeten Lebensmitteln versorgen. An den Ausgabestellen verteilen ehrenamtliche Helfer*innen vorrangig Lebensmittel. Die gesammelten Hilfsmittel werden kostenlos an Bedürftige verteilt.
Bitte nehmen Sie vor dem ersten Besuch einer Tafel Kontakt unter den angegebenen Telefonnummern oder über das Internet auf.
Adressen und Ausgabezeiten der Tafeln im Landkreis Starnberg:
(6 Adressen)
Feldafinger Lebensmittelausgabe
Ansprechpartner: Nachbarschaftshilfe FeldafingAusgabezeit: Donnerstag von ca. 11:00 - 12:00 Uhr
Schluchtweg 9b
82340 FeldafingTelefon: 08157 73 25
Ausgabezeit: Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr
Pollinger Str. 24
82205 GilchingTelefon: 0176 4770 7522
E-Mail: thomas.tafel-gilching@t-online.de
Internet: https://www.awoov-gilching.de/tafel/
Ausgabezeit: Donnerstag ab 13:00 Uhr
Kaiser-Wilhelm-Straße 18
82319 StarnbergTelefon: 08151 7749739
E-Mail: info@tafel-starnberg.de
Internet: www.starnbergertafel.de
Ausgabezeit: Mittwoch 14:00 - 15:00 Uhr
Am Würmufer 1
82131 GautingTelefon: 0176 50 66 20 30
E-Mail: gautinger.tafel@googlemail.com
Internet: www.gautinger-tafel.de
Ausgabezeit: Mittwoch 14:00 - 15:00 Uhr
Bahnhofstr. 38
82211 HerrschingTelefon: 08152 993 8031
Fax: 08152 55 97
Internet: https://www.tafel-herrsching.de/
Ausgabezeit: Freitag 11:00 - 12:00 Uhr
Kirchenstr. 10
82327 TutzingTelefon: 08158 90 765 0
Mahlzeiten-Patenschaften der Malteser
Für ältere Menschen ab 75 Jahren, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt sind.
Außerdem muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
• Bezug von Grundsicherung
• Nach Abzug der Miete bleiben weniger als 550 Euro pro Monat zum Leben
• Berechtigungsschein für die Tafel
Menueservice
Telefon: 089 85 80 80 20