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Wirtschaftliche Hilfen



Angebote des Bezirks Oberbayern

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Der Bezirk Oberbayern ist Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfen und Leistungen. Ziel ist die soziale Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit, Mobilität und Gesundheit.
www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Erwachsene-mit-Behinderungen 



Hilfe zur Pflege

Gibt es einen täglichen Pflegebedarf, der nicht oder nicht vollständig von der Pflegeversicherung oder durch andere Versicherungsleistungen gedeckt wird, kann, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen – „Hilfe zur Pflege“ nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen werden. Die ergänzenden Leistungen der Sozialhilfe sind wie immer nachrangig. Wie bei der Pflegeversicherung bezieht sich auch die „Hilfe zur Pflege“ auf gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des alltäglichen Lebens.
Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern gibt Auskunft zu allen Fragen rund um die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege. Sie unterstützt auch beim Stellen des Sozialhilfeantrags.
www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Menschen-mit-Pflegebedarf 

Bezirk Oberbayern

Bezirksverwaltung

Prinzregentenstraße 14

80538 München

Telefon: 089 21 98 21 01 0

E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de




Blindengeld

Blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Bayern ein Blindengeld - unabhängig vom Einkommen, als Ausgleich für den hohen persönlichen Aufwand:
Für den Antrag müssen Blindheit bzw. eine hochgradige Sehbehinderung ebenso wie mögliche zusätzliche Taubheit durch eine medizinische Beurteilung nachgewiesen sein.
www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/blindengeld 

Angebote des Landkreises Starnberg

Wohngeld


Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter*innen einer Wohnung oder eines Zimmers (auch für Heimbewohner* innen) und als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen eines selbstbewohnten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Das Wohngeld / Lastenzuschuss ist abhängig vom Gesamteinkommen, von der monatlichen Miete beziehungsweise der monatlichen Belastung und von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Das Wohngeld ist damit auf die individuelle Situation des Haushalts zugeschnitten. Antragsformulare gibt es bei der Stadt- bzw. den Gemeindeverwaltungen, oder im Landratsamt Starnberg.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Wirtschaftliche-Hilfen/Wohngeld 




Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Reichen die Einkünfte im Alter oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, kann Grundsicherung beantragt werden. In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Bei der Grundsicherung wird auf das Einkommen von Kindern oder Eltern zurückgegriffen, wenn sich dieses auf über 100.000 Euro im Jahr beläuft. Wer im Ausland wohnt oder in Deutschland Leistungen für Asylbewerber*innen beantragt hat, erhält keine Grundsicherung. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII) geregelt.
Anträge auf Leistungen zur Grundsicherung nimmt das Landratsamt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde entgegen. Vorsprachen bitte nur mit Terminvereinbarung.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Wirtschaftliche-Hilfen/Grundsicherung 




Versicherungsamt


Das Versicherungsamt im Landratsamt Starnberg erteilt in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, insbesondere der Rentenversicherung, Auskunft und Beratung. Für eine Beratung erforderlich sind die Versicherungsnummer, der Versicherungsverlauf, bzw. nicht gespeicherte Versicherungsunterlagen sowie der Personalausweis oder Reisepass. Vorsprachen bitte nur mit Terminvereinbarung.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Soziale-Hilfen/Sozial-und-Rentenversicherung 




Schuldner- und Insolvenzberatung


Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Landkreises berät bei Konsumentenverschuldung (z.B. durch Ratenkäufe, bei Kreditschulden, Miet- und Stromschulden, Unterhaltsschulden usw.) und vorbeugend. Beraten werden Bürger*innen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus dem Landkreis Starnberg.
Wir streben mit Ihnen nach Möglichkeit eine wirtschaftliche Sanierung an und wollen Hilfestellung geben bei den sich aus der Verschuldung ergebenden Problemen. Bei nicht möglicher Sanierung geben wir Hilfestellung, wie man trotzdem damit leben kann.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung informiert und klärt, ob grundsätzlich ein Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren in Frage kommt. Wir beraten Sie bei der Durchführung oder bereiten langfristig die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren vor. Solange das Verfahren nicht eröffnet ist, verbleibt der Schuldner in der Regel in Beratung.
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle hat die staatliche Anerkennung, als geeignete Stelle im vorgerichtlichen Insolvenzverfahren tätig zu werden. Wir können den außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen und das Scheitern eines solchen bescheinigen.
www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Schuldner-und-Insolvenzberatung 




Weitere Auskunft zu sämtlichen Angeboten des Landkreises Starnberg erhalten Sie hier:

BürgerService

Fachbereich 10

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77148

Fax: 08151 148-11160

E-Mail: buergerservice@LRA-Starnberg.de

De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Internet: https://www.lk-starnberg.de/10


Übersicht weiterer Wirtschaftlicher Hilfen:

Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern soll ermöglicht werden, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Mit verschiedenen sozialen Leistungen soll dies sichergestellt werden. Eine Übersicht über wirtschaftliche Hilfen finden Sie unter: www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Soziales/Wirtschaftliche-Hilfen/ 




Caritas-Sozialkaufhaus


Das Caritas Sozialkaufhaus ist ein Beschäftigungsprojekt für Arbeitssuchende in enger Zusammenarbeit von Caritasverband Starnberg e.V. und dem Jobcenter im Landkreis Starnberg. Bedürftige Menschen können so Einrichtungsgegenstände oder Kleidung günstig erwerben und das ökologische Denken wird gefördert.
www.caritas-starnberg.de/hilfe-und-beratung/caritas-sozialkaufhaus/caritas-sozialkaufhaus 


Tafeln im Landkreis Starnberg

Die Tafeln unterstützen bedürftige Menschen mit geringem Einkommen, indem sie sie mit gespendeten Lebensmitteln versorgen. An den Ausgabestellen verteilen ehrenamtliche Helfer*innen vorrangig Lebensmittel. Die gesammelten Hilfsmittel werden kostenlos an Bedürftige verteilt.
Bitte nehmen Sie vor dem ersten Besuch einer Tafel Kontakt unter den angegebenen Telefonnummern oder über das Internet auf.

Adressen und Ausgabezeiten der Tafeln im Landkreis Starnberg:

(6 Adressen)


Feldafinger Lebensmittelausgabe

Ansprechpartner: Nachbarschaftshilfe Feldafing

Ausgabezeit: Donnerstag von ca. 11:00 - 12:00 Uhr

Schluchtweg 9b

82340 Feldafing

Telefon: 08157 73 25


Gilchinger Tafel

Frau Gudrun Müller

Ausgabezeit: Mittwoch 13:30 - 16:30 Uhr

Pollinger Str. 24

82205 Gilching

Telefon: 08105 222 66

Fax: 08105 243 56

Internet: www.gilching.de/soziale-einrichtungen/ gilchinger-tafel


Starnberger Tafel e.V.

Ansprechpartner: Frau Ardelt / Frau Unbehaun

Ausgabezeit: Donnerstag ab 13:00 Uhr

Kaiser-Wilhelm-Straße 18

82319 Starnberg

Telefon: 08151 7749739

E-Mail: info@tafel-starnberg.de

Internet: www.starnbergertafel.de


Gautinger Tafel e.V.

1. Vorsitzende: Frau Monika Fliedner

Ausgabezeit: Mittwoch 14:00 - 15:00 Uhr

Am Würmufer 1

82131 Gauting

Telefon: 0176 50 66 20 30

E-Mail: gautinger.tafel@googlemail.com

Internet: www.gautinger-tafel.de


Herrschinger Tafel

Ausgabezeit: Mittwoch 14:00 - 15:00 Uhr

Bahnhofstr. 38

82211 Herrsching

Telefon: 08152 993 8031

Fax: 08152 55 97

Internet: https://www.tafel-herrsching.de/


Tutzinger Tafel

Nachbarschaftshilfe / Ambulante Krankenpflege Tutzing e. V.

Ausgabezeit: Freitag 11:00 - 12:00 Uhr

Kirchenstr. 10

82327 Tutzing

Telefon: 08158 90 765 0





Mahlzeiten-Patenschaften der Malteser


Für ältere Menschen ab 75 Jahren, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt sind.
Außerdem muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
• Bezug von Grundsicherung
• Nach Abzug der Miete bleiben weniger als 550 Euro pro Monat zum Leben
• Berechtigungsschein für die Tafel

Zuständige Stelle

Sozialwesen
Fachbereich 22

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77224
08151 148-11224
soziales@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.landkreis-starnberg.de/22

Servicezeiten

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