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Schuldner- und Insolvenzberatung



Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Landkreises berät bei Konsumentenverschuldung (z.B. durch Ratenkäufe, bei Kreditschulden, Miet- und Stromschulden, Unterhaltsschulden usw.) und vorbeugend.

Wer wird beraten?

Beraten werden Bürger in wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus dem Landkreis Starnberg.

Die Beratung erfolgt zudem im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 16,Abs. 2, Ziffer 2 SGB II oder § 11, Abs. 5 SGB XII, sowie nach § 305 InsO.

Klarheit schaffen - Wege finden

Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wird schnell in einen ganzen Strudel von Problemen gerissen: Pfändungen, Räumungsklage, Arbeitsplatzverlust, Krisen in der Familie, begleitet von Versagensgefühlen und Resignation.

Viele Menschen fühlen sich in einer solchen Situation überfordert und benötigen fremde Hilfe, um wieder Hoffnung und Übersicht in ihr Leben zu bringen. Die Schuldner- und Insolvenzberatung berät hier mit fachlicher Hilfe und menschlicher Zuwendung, um Wege aus der Schuldenfalle gemeinsam mit allen Beteiligten zu finden.

Das ist unser Ziel

Wir streben mit Ihnen nach Möglichkeit eine wirtschaftliche Sanierung an und beraten Sie bei den sich aus der Verschuldung ergebenden Problemen.

Wir helfen bei der Existenzsicherung und bei Zwangsmaßnahmen von Gläubigern.

Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle informiert und klärt, ob grundsätzlich ein Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren in Frage kommt.

Wir bereiten mit Ihnen ein mögliches Insolvenzverfahren vor, führen mit Ihnen den außergerichtlichen Einigungsversuch durch, stellen eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs aus und unterstützen Sie beim Erstellen des Insolvenzantrages. 

Was erwarten wir von Ihnen?

Wir setzen voraus, dass Sie freiwillig in die Beratungsstelle kommen und motiviert sind, ihre Situation zu verändern.
Wir sind da für Menschen,

  • die sich verschuldet haben und einen Ausweg aus der Verschuldung suchen.
  • die neben ihrer Verschuldung eine Beratung für persönliche Angelegenheiten wünschen.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist in der Regel nicht zuständig für Schulden aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Sie versteht sich nicht als Unternehmensberatung.

Unser Motto lautet. Hilfe zur Selbsthilfe!
Wir können nicht beraten bei Rechtsfragen, die durch einen Anwalt oder Steuerberater geklärt werden müssen.
Mit der Beratung kann keine Vergabe von Geldmitteln in Aussicht gestellt werden.

Grundsätzliches zur Beratung

Den Termin zum Erstgespräch können Sie persönlich oder telefonisch bei der Schuldner- und Insolvenzberatung vereinbaren.
Daraufhin erhalten Sie ein Anschreiben mit:

Terminvergabe
Der Termin ist von Ihnen eine Woche vorher zu bestätigen. Sollten Sie eine Vorverlegung wünschen, können Sie dies jeden Freitag Vormittag telefonisch erledigen. Bis dahin nicht bestätigte Termin werden dann anderweitig vergeben.

Ihrem Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen bei akuten Problemen bereits vor dem Erstgespräch telefonisch zur Verfügung.

Einer Auflistung von Unterlagen,
die soweit vorhanden, geordnet mitzubringen sind: Einkommensbelege, Gläubigerunterlagen, Kontoauszüge, eine Aufstellung Ihrer festen Ausgaben, eine Schuldenaufstellung, eventuell eine Selbstauskunft der SCHUFA.

Einem Beiblatt „Hinweise zur Schuldenberatung“,
welches Sie bitte vor dem Erstgespräch lesen und unterschrieben mitbringen.

Eine Beratung kann nur bei Vorlage der oben genannten Unterlagen stattfinden.
Ein hohes Maß an Mitwirkung durch den Verschuldeten ist erforderlich!

 

Das bieten wir an

Hilfe bei der Schuldenregulierung:

  • Ermittlung der Verschuldung
  • Erstellung einer Gläubigerliste
  • allgemeine rechtliche und finanzielle Information
  • Entwickeln einer Entschuldungsstrategie
  • Verhandlung mit den Gläubigern
  • Anträge auf Stundung, Ratenzahlung
  • Aushandeln von Vergleichen, z. B. im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches
  • Formulieren von Widersprüchen, Anträgen
  • Beratung und Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • gemeinsames Entwickeln einer Zukunftsperspektive

Hilfestellung bei der Sicherung der Existenz:

  • Sichtung und Klärung Ihrer Situation
  • Gemeinsame Erstellung eines Haushaltsplanes und Unterstützung bei der Budgetierung
  • Pfändungsschutzmaßnahmen
  • Regelung der Primärschulden, wie Energie- und Mietschulden
  • Informationen über gesetzliche Ansprüche
  • Psychosoziale Hilfen
  • Lebenspraktische Beratung

Wir informieren Sie über weitere Hilfsangebote und vermitteln Sie an andere Beratungsdienste.

Die Beratung ist kostenfrei.
Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Weitere Informationen im Internet:

http://www.bag-sb.de
Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

Schuldenberatung Online:
Ein Beratungsdienst der BAG-SB mit finanzieller Unterstützung durch die Sparkasse-Finanzgruppe und den Beratungsdienst Geld und Haushalt.

Was mache ich mit meinen Schulden:
Onlineratgeber der BAG-SB in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zuständige Stelle

Soziale Beratung

Moosstraße 18b
Postadresse: Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg
82319 Starnberg

08151 148 77 541
08151 148 11 222
schuldnerberatung@LRA-starnberg.de

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr