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Rechtsgrundlagen



Übersichtsseiten:

Gesetze zum Bodenschutz des LfU Bayern (Bayerisches Landesamt für Umwelt)

Rechtsgrundlagen des Bodenschutzes des StMUV Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)


Kurzinformationen:

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Seit 1998 schützt das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) die Böden in Deutschland. Das BBodSchG definiert unter anderem, dass die natürlichen Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern und schädliche Bodenveränderungen abzuwehren oder zu sanieren sind.
Wichtige, gesetzlich geschützte Bodenfunktionen sind: Lebensraum, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Rückhalte- und Filtervermögen für Schadstoffe, Säurepuffer, Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und Natürliche Ertragsfähigkeit.
Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz werden Pflichten zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und zur Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen begründet.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) bestimmt das fachliche Vorgehen und die Qualität. Wie müssen Bodenveränderungen oder Altlasten untersucht, bewertet und saniert werden? Welche Vorsorge oder Gefahrenabwehr ist gegen schädliche Bodenveränderungen zu treffen? Normen (DIN, EN, ISO) liefern dazu die technischen Untersuchungsvorschriften im Anhang der BBodSchV.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastensanierung und stellt dadurch einen bundeseinheitlichen Vollzug sicher. Sie sieht u.a. Regelungen über die maßgeblichen Schadstoffwerte (Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte) und Untersuchungsanforderungen vor.

Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)

Bayern hat 1999 das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) in Kraft gesetzt, das vom Spielraum des Bundesgesetzgebers zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften umfassend Gebrauch macht. Das BayBodSchG ist somit das Ausführungsgesetz zum Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Darin sind unter anderem die Mitteilungspflichten über schädliche Bodenveränderungen und die Zuständigkeiten in Bayern geregelt.  Danach sind für den Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Bei Fragen fachlicher Art beteiligen sie die Wasserwirtschaftsämter oder weitere betroffene Fachbehörden, z.B. die Gesundheitsverwaltung oder die Landwirtschafts- und Forstbehörden.  Alle Bundesländer verfügen über Ausführungsgesetze, die regelmäßig fortgeschrieben werden - das BayBodSchG zuletzt im März 2019.

Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV)

Wie arbeiten die Behörden im bayerischen Bodenschutz zusammen? Wo liegen die Grenzen der Zuständigkeiten? Und wer darf fachlich beraten? Das regelt die BayBodSchVwV.

Zuständige Stelle

Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Team 503

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77510
08151 148-11409
immissionsschutz@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/503

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