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Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Fahrgäste befördert, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Außerdem benötigt man eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn in einem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Ob in Ihrem Falle eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt wird, können Sie telefonisch oder per E-Mail beim Landratsamt Starnberg erfragen.

Seit dem 02.08.2021 entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Ortskundeprüfung zur Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der Beförderungsart Taxi. Mit dieser Abschaffung wurde eine sogenannte Fachkundeprüfung eingeführt. Diese ist für folgende Beförderungsarten erforderlich:
Taxi, Mietwagen und gebündelter Bedarfsverkehr
Da der Umfang und die Umsetzung des Fachkundenachweises derzeit noch nicht gesetzlich geregelt ist, erhalten Sie bei Erteilung der o.g. Beförderungsarten einen Auflagenbescheid, welcher Sie verpflichtet den Fachkundenachweis nachzureichen.

Voraussetzungen

  • Deutscher EU-Kartenführerschein (falls Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, muss dieser zuerst umgetauscht werden: Umtausch Papierführerschein)
  • Mindestalter 21 Jahre erreicht (bei Krankenkraftwagen: 19)

Benötigte Unterlagen

  • Kopie Personalausweis
  • Kopie aktueller Kartenführerschein
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (dieses können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen)
  • Ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV im Original
  • Augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 FeV im Original
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten gem. Anlage 5 Ziffer 2 FeV (= Leistungswerte)
  • Zusätzlich bei Krankenkraftwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

Wo erhalte ich das Antragsformular?

Wie kann ich die erstmalige Erteilung beantragen?

Den Antrag können Sie per Post einreichen.
Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, ist eine Terminvereinbarung erforderlich (z.B. über Terminvereinbarung online).

Wie viel kostet die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kostet ca. 38,80 €.

Wie erhalte ich die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

Sobald die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zur Abholung bereitliegt, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Bitte beachten Sie, dass für die Abholung eine Terminvereinbarung erforderlich ist. 

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr