Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )
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Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Fahrgäste befördert, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Außerdem benötigt man eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn in einem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Ob in Ihrem Falle eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt wird, können Sie telefonisch oder per E-Mail beim Landratsamt Starnberg erfragen.
Seit dem 02.08.2021 entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Ortskundeprüfung zur Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung der Beförderungsart Taxi. Mit dieser Abschaffung wurde eine sogenannte Fachkundeprüfung eingeführt. Diese ist für folgende Beförderungsarten erforderlich:
Taxi, Mietwagen und gebündelter Bedarfsverkehr
Da der Umfang und die Umsetzung des Fachkundenachweises derzeit noch nicht gesetzlich geregelt ist, erhalten Sie bei Erteilung der o.g. Beförderungsarten einen Auflagenbescheid, welcher Sie verpflichtet den Fachkundenachweis nachzureichen.
Voraussetzungen
- Deutscher EU-Kartenführerschein (falls Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, muss dieser zuerst umgetauscht werden: Umtausch Papierführerschein)
- Mindestalter 21 Jahre erreicht (bei Krankenkraftwagen: 19)
Benötigte Unterlagen
- Kopie Personalausweis
- Kopie aktueller Kartenführerschein
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (dieses können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen)
- Ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV im Original
- Augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 FeV im Original
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten gem. Anlage 5 Ziffer 2 FeV (= Leistungswerte)
- Zusätzlich bei Krankenkraftwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Wo erhalte ich das Antragsformular?
Wie kann ich die erstmalige Erteilung beantragen?
Den Antrag können Sie per Post einreichen.
Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, ist eine Terminvereinbarung erforderlich (z.B. über Terminvereinbarung online).