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Energieeffizienz in Gewerbe und Unternehmen



Energieeffizienz und Klimschutz werden in Unternehmen zunehmend zum Erfolgsfaktor, an dem sich die Zukunft entscheidet. Denn steigende Energiepreise und Imageverluste machen vielen Unternehmen inzwischen zu schaffen. Dabei gibt es bereits viele Initiativen, Förderprogramme und Unterstützung, damit Unternehen schlummernde Energiesparpotentialle entlarven und durch Nutzung Erneuerbarer Energien sich nachhaltig auf die Herausforderung von knappen Energierohstoffen und Klimawandel einstellen. Beispielhaft ist die junge Mittelstandsinitiative "Energiewende und Klimaschutz" zu nennen, die viele hilfreiche Materialien und Fortbildungsangebote bereithält. Mittelstandsinitiative Klimaschutz

Außerdem werden seit 2016 in Oberbayern Bayerische Energieeffizienz-Netzwerke eingerichtet. Mehr Informationen unter  www.been-i.de

Ökoprofit - ein Effizienz-Netzwerk

ÖKOPROFIT versöhnt Ökonomie und Ökologie

Bereits seit einigen Jahren führt der Landkreis Starnberg mit ÖKOPROFIT (ÖKOlogisches PROjekt Für Integrierte UmweltTechnik) ein Projekt durch, das Ökologie und Ökonomie gleichermaßen vereint. Betriebe oder Einrichtungen aller Branchen haben dabei die Chance, mit kompetenter externer Unterstützung konkrete Einsparungen z. B. in den Bereichen Energie, Wasser und Abfall zu erzielen, Arbeitsschutz und Sicherheit im Betrieb zu verbessern und die erzielten Erfolge öffentlichkeitswirksam herauszustellen.

Im Frühjahr 2022 startet eine neue Ökoprofit-Runde in den Landkreisen Starnberg und Bad Tölz-Wolfratshausen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier: ÖKOPROFIT 

Fördermöglichkeiten für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU)

Die KfW hat einen "Produktfinder" eingerichtet, damit Sie das für Ihr Unternehmen passende Förderangebot schneller finden: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Produktfinder/

Förderung von Energieberatungen im Mittelstand sind bei der BAFA zu finden. Die Richtlinien ädern sich immer wieder, und werden differenzierter. Aktuell gibt es verschiedene Förderungen von Energie-Audit nach EDL-G, Energieberatung Nichtwohngebäude und Contracting-Orientierungsberatung. Der Förderwegweiser Energieeffizienz hilft weiter:  Förderwegweiser Energieeffizienz für Unternehmen, Kommunen, Eigenheimbesitzer

Neue Förderrichtlinien der KfW 295: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag sind zu holen und eine hohe Förderung für besonders effiziente Komponenten, Anlagen und Lösungen vorgesehen. Bis zu 55 % Tilgungszuschuss gibt es, alternativ ist auch ein Investitionszuschuss (über BAFA) möglich. Eine Kombination von Kredit mit Tilgungszuschuss und Investitionszuschuss für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich. www.kfw.de/295 

Neu: Pflicht für Energieaudits für Nicht-KMU-Betriebe

Am 22. April 2015 ist die novellierte Form des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) in Kraft getreten. Demnach sind alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Regelung fallen, nunmehr verpflichtet, bis ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchzuführen.

Für Unternehmen, die zum Zwecke der Energieeffizienz ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen, sieht die Gesetzänderung eine verlängerte Umsetzungspflicht bis 31. Dezember 2016 vor (Nachweis über den Beginn der Einführung).

Die ISO 14001 alleine reicht zur Erfüllung der Energieauditpflicht nicht aus. In der Praxis bedeutet das, dass Energieaudits für alle Nicht-KMU (d. h. größer 250 Mitarbeiter oder 50 Mio € Umsatz oder 43 Mio € Bilanzsumme) verpflichtend werden. Dazu gehören übrigens auch kommunale Unternehmen mit mehr als 25% kommunaler Beteiligung unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Zur Durchführung schreibt § 8 des novellierten Gesetzes sowohl Anforderungen an die Qualifizierung der damit beauftragten Person als auch Mindestinhalte vor:

  • Erfassung und Analyse der Energiedaten inklusive Objektbegehung
  • einer Prüfung des Energieverbrauchsprofils
  • einer Ermittlung der wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und deren detaillierte wirtschaftliche Bewertung

Die DIN EN 16247 ermöglicht die Bewertung des Ist-Zustands, leitet jedoch nicht automatisch einen energetischen Verbesserungsprozess ein. Das BAFA kontrolliert stichprobenartig die Umsetzung der Richtlinie, Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Nach Zustimmung des Bundesrates am 6. März 2015 ist diese Novelle des Energiedienstleistungs-gesetzes am 22. Mai 2015 in Kraft getreten. Für die Ausführung und Überwachung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Damit wird nun Artikel 8 der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Konkret geht es bei der Änderung des EDL-G um die Erfüllung der EU-Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz um 20% bis zum Jahr 2020. Lesen Sie mehr unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/

Übrigens: wenn Sie glauben, Sie könnten das für Ihren Betrieb erforderliche Energie-Audit aussitzen, haben Sie sich getäuscht. Bereits im Februar 2016 wurden Betriebe im Landkreis von der BAFA angemahnt, den vorgeschriebenen Audit-Bericht vorzulegen, und gleich mit einem Bußgeld bedroht. Im Frühjahr 2016 soll es deshalb einen neue Ökoprofit-Runde mit Schwerpunkt Energie geben, womit Sie die wesentlichen Anforderungen desr EDL-G erfüllen können. Informationen und Anmeldung an umweltberatung@lra-starnberg.de

Neue Energie-Effizenz-Netzwerke in Bayern am Start

Bayerische Energieeffizienznetzwerke (EEN) belegen Spitzenposition. Bayern stellt damit ein Siebtel der neuen Netzwerke und belegt die Spitzenposition unter den Bundesländern. Hierfür sorgt auch die  mit den bayerischen Kammern und Verbänden ins Leben gerufene bayerische Energieffizienznetzwerk-Initiative BEEN-i. Auf der Internetseite www.been-i.de, werden die bayerischen Netzwerke mit ihren Akteuren und den wichtigsten Informationen kompakt dargestellt. Energieeffizienz lohnt sich, dass ist die zentrale Erkenntnis aus den bisherigen Energieeffizienznetzwerken.

Ansprechpartner bei der IHK Oberbayern: Athmer, Björn, 089-5116-1548 bjoern.athmer@muenchen.ihk.de

Azubiseminare der IHK: Energie-Scouts

Die IHK für München und Oberbayern bietet immer wieder ihren Mitgliedsunternehmen an, ihre Azubis zu Energie-Scouts ausbilden zu lassen.
Die Azubis sollen als Energie-Scouts in ihren Ausbildungsbetrieben dazu beitragen, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen. Neben den Vorteilen, die eine energetische Optimierung den Unternehmen bietet, erhöht die Qualifizierung in Zeiten knapper Ausbildungsplatz-Bewerber die Attraktivität des Ausbildungsbetriebes. Die Qualifizierung ist für alle Ausbildungsberufe offen. Sie umfasst einen ganztägigen Qualifizierungsworkshop, eine Projektphase im Unternehmen und zum Abschlus die Aufbereitung und Visualisierung der Projektergebnisse. Der Gesamtkostenbeitrag pro Teilnehmer beträgt 190 EUR (umsatzsteuerfrei).

Im Workshop werden u.a. folgenden Themen vermittelt:

  •     Grundlegendes Verständnis von Energieerzeugung bis zum -verbrauch
  •     Kenntnisse der Energieeffizienz
  •     Umgang mit Messgeräten
  •     Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Energieeffizienzmaßnahmen
  •     Grundlagen zur Kommunikation innerhalb des Unternehmens

Im Rahmen der Qualifizierung ist vorgesehen, dass die Azubis im Betrieb ein eigenes ‎Energieeffizienzprojekt erarbeiten, um energetische Schwachstellen im Unternehmen zu ermitteln. ‎Mögliche Projekte wären beispielsweise ‎die Suche ‎nach Druckluft-Leckagen, falsch dimensionierter ‎Beleuchtung, mangelnder ‎Dämmung an Rohren und ‎Maschinen oder ungeregelte Heizkörper.‎
An Terminen für 2017 ist vorerst nur einer festgelegt:

Nehmen Sie Kontakt auf unter Tel. 089-5116-1554, schneewind@muenchen.ihk.de

Umwelt- und Energieleitfäden für verschiedene Branchen

Konkrete Anregungen für's Energiemanagement in unterschiedlichen Branchen

Branchenbezogene Energiekonzepte und Leitfäden im Rahmen des EU-Projektes go-Eco der Berliner Energieagentur

Ein Leitfaden für eine betriebliche Initiative zur Vermeidung von Einwegbechern beim Kaffeekonum finden Sie hier: Leitfaden Einwegbecher in Betrieben vermeiden
[PDF, 400 kB]

Energiemanagement in Betrieben: Einführung weiter gefördert

Mit beachtlichen Zuschüssen fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen bei der Einführung eines betrieblichen Energiemanagements. Dazu gehören die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems, die externe Beratung zur Einführung eines solchen, der Erwerb und die Installation von Messtechnik und Software sowie die Schulung von Mitarbeitern zu Energie- bzw. Managementbeauftragten. Es gilt allerdings das bekannte Prinzip, wonach eine Förderung im Sinne der Richtlinie nur in solchen Fällen möglich ist, die nicht auf Basis einer gesetzlichen Verpflichtung oder im Kontext eines Entlastungstatbestandes erfolgen.  
 
Weitere Informationen zu Fördertatbeständen und -voraussetzungen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf den Seiten des BAFA: www.bafa.de

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr