Jugendbeauftragte und Jugendreferenten
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
- Zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde
- Gemeindliche Jugendbeauftragte werden in der Regel aus der Mitte des Gemeinderates bestimmt.
- Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.
- Kontakt-"pflege"
Von der Gemeinde ...
zu den Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit,
zu Kindern und Jugendlichen,
zu Schulen, Kirchen, weiteren Organisationen und Institutionen
- Koordination
der Zusammenarbeit von Organisationen Personen, Gruppen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind
- Vertreten und Vermitteln von Belangen
der jungen Menschen im Gemeinderat, in der Öffentlichkeit
- Transparenz von Entscheidungen
von Entscheidungen des Gemeinderates
- Information
- Beratung in Fragen der Jugendarbeit
- Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit
» Kontaktdaten der Jugendreferenten
Jugendreferenten im Landkreis Starnberg
[PDF, 33 kB]