Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )
Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Für die Abgabe der Antragsunterlagen ist zwingend eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin über den obigen Link.
Die Regelungen für die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis richten sich nach Ausstellungsland des Führerscheins.
Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR Staat
Mit einer Fahrerlaubnis, die in einem anderen EU oder EWR-Staat erworben wurde, sind Sie bis zum Ablauf der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse berechtigt entsprechende Fahrzeuge in Deutschland zu führen. Die Frist von sechs Monaten nach Ersteinreise gilt hier nicht.
Das Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklasse finden Sie auf der Rückseite des Kartenführerscheins.
Damit Sie durchgehend Fahrzeuge führen dürfen, ist es empfehlenswert den Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis bereits 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse zu stellen.
Bitte beachten Sie: beim Führen eines Fahrzeuges nach Ablauf dieser Frist stellt eine Straftat dar.
Folgende Unterlagen werden für die Umschreibung benötigt:
- Personalausweis / Reisepass
- Ausländischer Führerschein im Original
- Aktuelles biometrisches Passbild
Bei gleichzeitiger Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE zusätzlich:
- Ärztliche Bescheinigung gem. Anlage 5 FeV im Original
- Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV. Welche Ärzte diese Untersuchung durchführen, wird in § 67 FeV beschrieben
Bei gleichzeitiger Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
- Ärztliche Bescheinigung gem. Anlage 5 FeV im Original
- Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV. Welche Ärzte diese Untersuchung durchführen, wird in § 67 FeV beschrieben
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis (dieses können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen)
- Bei Verlängerung über das 50.Lebensjahr hinaus: Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners im Original
Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat
Mit einer Fahrerlaubnis, die in einem Land außerhalb der EU oder EWR erworben wurde, dürfen Sie noch sechs Monate nach Zuzug aus dem Ausland entsprechende Kraftfahrzeuge führen.
Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich.
Folgende Unterlagen werden für die Umschreibung benötigt:
- Personalausweis / Reisepass
- Gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Ausländischer Führerschein im Original
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
Ob weitere Unterlagen erforderlich sind, hängt davon ab, aus welchem Land die Fahrerlaubnis stammt.
Bitte suchen Sie das ausstellende Land in folgender Liste:
Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
✓ Das Land ist in der Liste aufgeführt:
Ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, können Sie der Liste entnehmen. Im Falle einer erforderlichen Prüfung (Theorie oder Praxis) benötigen wir den Namen und die Anschrift Ihrer Fahrschule.
Weitere Unterlagen werden nur dann benötigt, wenn es aus der entsprechenden Fußnote – zum jeweiligen Land – hervorgeht.
X Das Land ist nicht in der Liste aufgeführt:
Da eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich ist, benötigen wir den Namen und die Anschrift Ihrer Fahrschule.
Außerdem werden folgende Unterlagen für die Umschreibung der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L benötigt:
- Sehtest im Original
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Bei gleichzeitiger Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ärztliche Bescheinigung gem. Anlage 5 FeV im Original
- Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV. Welche Ärzte diese Untersuchung durchführen, wird in § 67 FeV beschrieben (auf den Sehtest für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L wird verzichtet)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Bei gleichzeitiger Umschreibung der Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ärztliche Bescheinigung gem. Anlage 5 FeV im Original
- Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV. Welche Ärzte diese Untersuchung durchführen, wird in § 67 FeV beschrieben (auf den Sehtest für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L wird verzichtet)
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis (dieses können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen)
- Bei Verlängerung über das 50.Lebensjahr hinaus: Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners im Original
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Gewerbliche Nutzung
Falls Sie die Fahrerlaubnisklasse gewerblich nutzen, benötigen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Bitte weisen Sie die Sachbearbeiter im Rahmen der Antragstellung daraufhin, dass eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist.
Was kostet die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis?
Die Umschreibung kostet zwischen 32,40 € und 40,00 €.
Für die Expressbeantragung fallen weitere Gebühren in Höhe von 19,55 € an.
Wie erhalte ich den neuen Führerschein?
Sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung.
Bitte beachten Sie, dass die Abholung im Anschluss nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Im Fall einer erforderlichen Prüfung, erhält Ihre Fahrschule eine Mitteilung, sobald Sie zur Prüfung zugelassen sind. Nach bestandener Prüfung können Sie den Führerschein im BürgerService des Landratsamtes Starnberg abholen.