Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )
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Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Starnberg beantragen.
Allgemeine Informationen
Die Fahrerlaubnis wurde vom Gericht entzogen
Sie können den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei uns stellen.
Diese Sperrfrist gibt Auskunft ab wann frühestens eine Fahrerlaubnis wieder erworben werden kann. Diese wird vom Amtsrichter festgelegt und lässt sich dem Urteil entnehmen.
Das Ende der Sperrfrist bedeutet jedoch nicht automatisch die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Ob vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis noch eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) abzulegen ist, hängt vom Einzelfall ab.
Die Fahrerlaubnis wurde wegen 8 Punkten entzogen
Ist die Fahrerlaubnis wegen des Erreichens oder Überschreitens von 8 im Fahreignungsregister eingetragenen Punkten entzogen, kann diese frühestens 6 Monate nach Abgabe des Führerscheins neu erteilt werden. Da auch hier in der Regel ein Fahreignungsgutachten notwendig ist, empfiehlt sich eine Antragstellung ca. 3 Monate vor Ablauf dieser gesetzlichen Sperrfrist. Die Sperrfrist sollte in jedem Fall zur Vorbereitung auf die MPU genutzt werden.
Abstinenznachweise
In Fällen des Entzugs der Fahrerlaubnis wegen Drogen- und/oder Alkoholabhängigkeit bzw. -missbrauchs kann das Führen von Abstinenznachweisen notwendig werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei entsprechenden Beratungsstellen.
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
Häufig verwechseln Betroffene ein Fahrverbot, das von einer Bußgeldbehörde z.B. wegen zu schnellen Fahrens oder auf Grund eines „geringfügigeren“ Alkoholdeliktes verhängt wird und bei dem gegen vorübergehende Abgabe des Führerscheins und Bezahlen einer Geldbuße das Führen eines Kraftfahrzeugs für die Dauer von 1-3 Monaten untersagt ist, mit dem strafrechtlichen Fahrerlaubnisentzug durch ein Amtsgericht. Ein Fahrverbot berührt nicht die Besitzstände der Fahrerlaubnis; das abgegebene Führerscheindokument wird nach Ablauf des Fahrverbots von der Bußgeldstelle wieder ausgehändigt.
Wichtiger Hinweis für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
Wurde Ihnen die Fahrberechtigung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aberkannt, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis stellen. Eine Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist erst nach positivem Abschluss des Verfahrens möglich.
Wichtiger allgemeiner Hinweis
Da die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann und ob beispielsweise eine MPU absolviert werden muss, sehr von der jeweiligen individuellen Sachlage abhängig ist, sind genauere Informationen an dieser Stelle nicht möglich. Eine fundierte Beratung durch unsere Mitarbeitenden erfolgt im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags, wenn alle benötigten Auskünfte sowie gerichtlichen Entscheidungen vorliegen und geprüft wurden.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis
- Biometrisches Passbild
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (dieses können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen)
Zusätzliche Unterlagen für die Erteilung der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Sehtest im Original
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Zusätzliche Unterlagen für die Erteilung der Klassen C1, C1E, C, CE:
- Augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 FeV im Original
- Ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV im Original
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Ggf. Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG oder Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
Diese Nachweise sind nur erforderlich wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, D/DE gewerblich genutzt wird. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) / Landratsamt Starnberg Online (lk-starnberg.de)
Wenn sie vor dem Entzug der Fahrerlaubnis bereits im Besitz der Schlüsselzahl 95 waren, kann diese für die Restdauer eingetragen werden.
Zusätzliche Unterlagen für die Erteilung der Klassen D1, D1E, D, DE:
- Augenärztliche Bescheinigung gem. Anlage 6 FeV im Original
- Ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FEV im Original
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis (das o.g. Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde wird nicht benötigt)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Ziffer 2 FeV (= Leistungswerte) im Original
Wo erhalte ich das Antragsformular?
Wie kann ich den Antrag einreichen
Den Antrag können Sie per Post einreichen.
Falls Sie persönlich vorsprechen möchten, ist eine Terminvereinbarung erforderlich (z.B. über Terminvereinbarung online).