Standesamt
Zuständigkeiten:
Das Standesamt finden Sie bei Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde
Aufgaben der Gemeinden:
Das Standesamt ihrer Wohnsitzgemeinde ist zuständig für Eheschließungen, Kirchenaustritte, Erklärungen zur Namensführung von Kindern und Erwachsenen, sowie Beurkundung von Geburten und Sterbefällen.
Aufgaben des Landratsamtes:
Die Aufsicht über den Standesbeamten in den Gemeinden wird in die Fachaufsicht und die Aufsicht über die persönliche Dienstführung unterschieden.
Die Fachaufsicht obliegt der unteren Aufsichtsbehörde (Landratsamt), oberen Aufsichtsbehörde (Regierung von Mittelfranken in Ansbach -bayernweit-) und der obersten Aufsichtsbehörde (Bayer. Innenministerium).
Die Aufsicht über die persönliche Dienstführung des Standesbeamten übt der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter des Standesbeamten aus.