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Eingriffsregelung



Im Zuge größerer Baumaßnahmen, i.b. im Außenbereich, werden häufig Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die Bodenfunktionen und das charakteristische Landschaftsbild beeinträchtigt. Um Schäden an Natur und Landschaft zu vermeiden, oder wenn dies nicht möglich ist – auszugleichen, gibt es im Naturschutzrecht die sogenannte Eingriffsregelung (s. § 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz).

Wird etwa durch den Bau einer Straße ein Biotop zerstört oder beeinträchtigt, muss zum Ausgleich an anderer Stelle eine Ausgleichsfläche angelegt und entwickelt werden. Eine Ausgleichsmaßnahme ist eine aktive Maßnahme über einen gewissen Zeitraum hinweg zur ökologischen Aufwertung einer Grundfläche. Die Berücksichtigung der Eingriffregelung sollte bereits im Planungsprozess statt zu finden. Zu den Genehmigungsunterlagen sollte eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, sowie eine Darstellung der zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen beigefügt werden. Eine fachliche Abstimmung mit Unteren Naturschutzbehörde wird empfohlen. Für die Bauleitplanung gelten besondere Vorschriften.

Zuständige Stelle

Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

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08151 148-11464
naturschutz@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501

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