Eingriffsregelung
Wird etwa durch den Bau einer Straße ein Biotop zerstört oder beeinträchtigt, muss zum Ausgleich an anderer Stelle eine Ausgleichsfläche angelegt und entwickelt werden. Eine Ausgleichsmaßnahme ist eine aktive Maßnahme über einen gewissen Zeitraum hinweg zur ökologischen Aufwertung einer Grundfläche. Die Berücksichtigung der Eingriffregelung sollte bereits im Planungsprozess statt zu finden. Zu den Genehmigungsunterlagen sollte eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, sowie eine Darstellung der zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen beigefügt werden. Eine fachliche Abstimmung mit Unteren Naturschutzbehörde wird empfohlen. Für die Bauleitplanung gelten besondere Vorschriften.