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Allgemeines zu Natura 2000



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Was ist Natura 2000?

Natura 2000 bezeichnet das europäische Schutzgebietssystem, das sich aus Gebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und Gebieten der Vogelschutzrichtlinie zur Erhaltung wildlebender Vogelarten zusammensetzt.

Die FFH-Richtlinie sieht vor, die biologische Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union durch ein nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenes Schutzgebietssystems dauerhaft zu schützen und zu erhalten. Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist: Jeder Mitgliedsstaat muss Gebiete benennen, erhalten und ggf. entwickeln, die für gefährdete Arten und Lebensräume wichtig sind. Zu diesem Zweck sind in den Anhängen der Richtlinie Lebensraumtypen und Arten aufgeführt, deren Verbreitung und Vorkommen bei der Auswahl von geeigneten Schutzgebieten als Kriterien herangezogen werden sollen.

Die Vogelschutzrichtlinie und die dazu ausgewiesenen Vogelschutzgebiete zielen auf den Erhalt unserer in Europa wildlebenden Vogelarten und deren Lebensräume.

25-jähriges Jubiläum der Verabschiedung der FFH-Richtlinie

Mit dem vorliegenden Anliegen Natur-Sonderheft informiert die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz über das Europäische Schutzgebietsnetz.

>> Sonderheft Anliegen Natur lesen ...

Weitere Informationen

Für jedes Natura 2000 Gebiet wurden gebietstypische Erhaltungsziele formuliert, die den Schutzzweck des Gebiets darstellen. Die in den Erhaltungszielen genannten Lebensraumtypen und Arten sollen langfristig für uns und unsere nachfolgenden Generationen bewahrt werden.

Damit dieses Ziel, ein günstiger Erhaltungszustand für alle gelisteten Lebensraumtypen und Arten erreicht werden kann, müssen die spezifischen Lebensbedingungen und Lebensraumansprüche für die jeweiligen Lebenräume und Arten erhalten und ggf. optimiert werden. Die hierzu erforderlichen und notwendigen Erhebungen, Bewertungen und Maßnahmen werden zusammenfassend in einem so genannten Managementplan gebietsspezifischen Managementplänen zusammenfassend dargestellt. Dieser Managementpläne wird werden von verschiedenen Fachbehörden und Fachleuten gemeinsam erstellt und soll vor Verabschiedung mit den betroffenen Bürgern, Eigentümer und Landnutzern vorgestellt und am an so genannten "Runden Tischen " erörtert werden. und ggf. modifiziert. Nachfolgende Seiten geben Auskunft über den Stand der jeweils bearbeiteten Managementpläne mit entsprechende Downloadmöglichkeiten.

Zuständige Stelle

Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501

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08151 148-11464
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