FFH-Managementplan NSG Maisinger See (FFH 8033-373)
Die Ergebnisse und Anregungen des Dialogs am Runden Tisches wurde in den FFH-Managementplan „NSG Maisinger See“ eingearbeitet.
Mit dem Managementplan werden auf der Grundlage von Fachkartierungen Maßnahmen benannt und konkretisiert, die zur Erreichen und Sicherstellung der Erhaltungsziele für das Gebiet als notwendig oder wünschenswert erachtet werden.
Der Managementplan-Kartenteil kann bei der Unteren Naturschutzbehörde im Tutzinger Hof - 3. Stock, Schloßbergstraße 1 vom 15.11.2016 bis 15.12.2016 eingesehen werden.
Die Textteile Fachgrundlagen sowie Maßnahmen können eingesehen oder heruntergeladen werden.
Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung.
Informationen zum Herunterladen:
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Natura 2000 - Gebiet „Maisinger See“ (8033-373) Öffentliche Einsicht des Managementplanes vom 15. November 2016 bis 15 Dezember
Sehr geehrte Damen und Herren,
NATURA 2000 ist ein europaweites Biotopverbundnetz aus gefährdeten Arten und Lebensräumen (FFH) und Vogelschutzgebieten (SPA), für das der Freistaat Bayern besondere Verantwortung und Verpflichtung übernommen hat. Hauptziel von NATURA 2000 ist der Erhalt unseres heimischen Naturerbes. Viele Landwirte und Waldbesitzer haben oft über Generationen hinweg diese Lebensräume erst durch ihre nachhaltige und verantwortungsbewusste Bewirtschaftung geschaffen und erhalten.
Die Regierung von Oberbayern (ROB) als federführende Behörde, die untere Naturschutz-behörde des Landkreises Starnberg und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim-Schongau haben Sie im Juni 2014 vom Beginn der Kartierungsarbeiten und des Managementplan informiert sowie im August 2016 gemeinsam mit Ihnen am Runden Tisch den Entwurf des Managementplanes diskutiert. Die dort behandelten sowie nachfolgenden Einwände aus der Öffentlichkeit wurden nun behandelt und der Managementplan ist nun abgeschlossen.
Wir laden Sie noch einmal dazu ein, die Unterlagen des Managementplanes an der unteren Naturschutzbehörde Starnberg sowie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim-Schongau zu Sichten sowie das Angebot einer persönlichen Beratung wahrzunehmen.
Für private Grundeigentümer begründet der Managementplan keine Verpflichtungen. Es gilt allein das sog. Verschlechterungsverbot, d.h. der gegenwärtige Zustand der Lebensraumtypen und Arten im Gebiet ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern; die bisherige ordnungsgemäße landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder fischereiliche Nutzung bleiben also weiterhin möglich.
Ihre Ansprechpartner:
Regierung von Oberbayern, höhere Naturschutzbehörde, Maximilianstr. 39, 80358 München
Herr Ulrich Müller, Tel. 089/2176-2809, , E-Mail: ulrich.mueller@reg-ob.bayern.de
Landratsamt Starnberg, untere Naturschutzbehörde, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg
Herr Peter Drefahl, Tel. 08151/148-464, E-Mail: peter.drefahl@lra-starnberg.de
Fachbeitrag Wald: RKT Oberbayern am AELF Ebersberg, Bahnhofstr. 23, 85560 Ebersberg
Frau Daniela Janker: Tel. 08092-232-0 (Zentrale), E-Mail: daniela.janker@aelf-eb.bayern.de
Forstliche Gebietsbetreuung: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim
Amtsgerichtstr. 2, 86956 Schongau (Bereich Forsten), Herr Markus Heinrich
Tel.: 08421 / 6007 – 840; E-Mail: poststelle@aelf-in.bayern.de