Straßenbau / Westumfahrung Starnberg
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Westumfahrung Starnberg - Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren für das Straßenbauprojekt "Westumfahrung Starnberg" wurde von der Regierung von Oberbayern eingeleitet.
Die nach diesem Verfahren geplante Streckenführung ist in den Lageplänen der Planfeststellungsunterlagen festgehalten. Diese Lagepläne wurden in das GeoLIS übernommen.
Im GeoLIS kann dadurch die vorgesehene Streckenführung parzellenscharf abgerufen werden.
Die Westumfahrung soll neben dem B2-Entlastungstunnel zur Verkehrsentlastung der Kreisstadt Starnberg beitragen.