Erholungsgebiete im Landkreis Starnberg
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Erholungsgebiete sind Flächen, die der Erholung der Allgemeinheit dienen.
Im Landkreis Starnberg gibt es folgende Erholungsgebiete:
- Kempfenhausen (Percha) - 7,4 ha
- Oberndorf (Wörthsee) - 10,6 ha
- Pilsensee-Ost (Seefeld) - 1,5 ha
- Wartaweil (Andechs) - 2,0 ha
- Rieder Wald (hat nur kleine Badefläche – eher zum Wandern geeignet) - 16,4 ha
- Pilsensee West
Die Betreuung der Erholungsgebiete erfolgt durch einen Mitarbeiter des Landkreises, der personell bei der Unteren Naturschutzbehörde angesiedelt ist. Die Benutzung dieser Erholungsgebiete wird durch Kreissatzung geregelt.
Erlaubt ist in den Erholungsgebieten
- sich dort aufhalten
- Baden
- alles was nicht gegen die Verbote verstößt
Verboten ist
- in den Erholungsgebieten Kraftfahrzeuge benutzen
- die Grünanlagen und die Einrichtungen zu verunreinigen, zu beschädigen oder sonst zu verändern
- mit harten Bällen (z. B. Lederbällen) außerhalb ausdrücklich für diesen Zweck zugelassener Flächen zu spielen
- andere Besucher, insbesondere durch den Betrieb von Rundfunk- und Tonbandgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumenten oder durch sonstigen Lärm, zu belästigen
- offene Feuerstellen zu errichten
- zu nächtigen oder zu Zelten
- während der Badesaison (15.05. bis 15.09.) Tiere mitzubringen
- Waren aller Art zu vertreiben
Ausnahmen hierzu bedürfen der Genehmigung des Landratsamtes.
Ordnungswidrigkeiten
Wer gegen die Verbote verstößt kann mit Bußgeld belegt werden.
Das Mitbringen von Hunden wird in der Regel mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet.
Parken
Die Erholungsgebiete Kempfenhausen und Oberndorf haben gebührenpflichtige Parkplätze. Parkscheine für PKW kosten derzeit 4 Euro pro Tag. Für Motorräder täglich 3 Euro.