Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.
Dafür muss eine Pflegebedürftigkeit auf Dauer und für mindestens sechs Monate bestehen.
Um einen Pflegegrad zu erhalten muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt dann den medizinischen Dienst der Krankenversicherung und bewertet den Grad der Pflegebedürftigkeit.
Zur besseren Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist es sinnvoll ein Pflegetagebuch über möglichst zwei Wochen zu führen und möglichst alle relevanten Dokumente (Arztbriefe, pflegerische Dokumentationen ect.) bereit zu halten.