Seiteninhalt

Pflegebedürftigkeit


Pflegebedürftigkeit

Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.

Dafür muss eine Pflegebedürftigkeit auf Dauer und für mindestens sechs Monate bestehen.

Um einen Pflegegrad zu erhalten muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt dann den medizinischen Dienst der Krankenversicherung und bewertet den Grad der Pflegebedürftigkeit.

Zur besseren Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist es sinnvoll ein Pflegetagebuch über möglichst zwei Wochen zu führen und möglichst alle relevanten Dokumente (Arztbriefe, pflegerische Dokumentationen ect.) bereit zu halten.

pexels-matthias-zomer-339620


Zuständige Stelle

Pflegestützpunkt im Landratsamt Starnberg

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

08151 148-77733
pflegestuetzpunkt@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/pflegestützpunkt

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner