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EU-Fahrerbescheinigung



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Mit der Verordnung (EG) Nr. 484/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 01. März 2002 wurde die Einführung einer Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen der Gemeinschaftslizenz beschlossen. Die Fahrerbescheinigung ist erforderlich, wenn der Fahrer Angehöriger eines Staates ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist. Ziel der Einführung dieser Fahrerbescheinigung ist, die illegale Beschäftigung zu unterbinden. Die Fahrerbescheinigung wird für alle grenzüberschreitenden Verkehre und Kabotageverkehre innerhalb der EU-Mitgliederstaaten benötigt.

Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag dem Verkehrsunternehmen ausgestellt, das

  • Inhaber einer gültigen Gemeinschaftslizenz ist,
  • in dessen Unternehmen Fahrpersonal aus Drittstaaten eingesetzt wird und
  • dessen Fahrpersonal gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschriften und ggf. den geltenden Tarifvertragsbestimmungen eingesetzt wird
Bei Beförderungen ist das Original der Fahrerbescheinigung im Fahrzeug mitzuführen und den Kontrollberechtigten vom Fahrer auf Verlangen vorzuzeigen.

Die beglaubigte Abschrift ist vom Verkehrsunternehmen aufzubewahren.

Kosten

Die Gebühr beträgt 90,00 Euro.

Formulare


Online Infoblatt  Merkblatt für die Erteilung einer EU-Fahrerbescheinigung

Zuständige Stelle

Verkehrswesen
Fachbereich 30

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77327
08151 148-11425
verkehrswesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr