EU-Fahrerbescheinigung
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Mit der Verordnung (EG) Nr. 484/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 01. März 2002 wurde die Einführung einer Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen der Gemeinschaftslizenz beschlossen. Die Fahrerbescheinigung ist erforderlich, wenn der Fahrer Angehöriger eines Staates ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist. Ziel der Einführung dieser Fahrerbescheinigung ist, die illegale Beschäftigung zu unterbinden. Die Fahrerbescheinigung wird für alle grenzüberschreitenden Verkehre und Kabotageverkehre innerhalb der EU-Mitgliederstaaten benötigt.
Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag dem Verkehrsunternehmen ausgestellt, das
- Inhaber einer gültigen Gemeinschaftslizenz ist,
- in dessen Unternehmen Fahrpersonal aus Drittstaaten eingesetzt wird und
- dessen Fahrpersonal gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschriften und ggf. den geltenden Tarifvertragsbestimmungen eingesetzt wird
Die beglaubigte Abschrift ist vom Verkehrsunternehmen aufzubewahren.
Kosten
Die Gebühr beträgt 90,00 Euro.