Informationen zu Windpocken
Ein erhöhtes Risiko für Komplikationen besteht bei Infektion von Neugeborenen, Schwangeren und Personen mit Immunschwäche.
Was verursacht die Erkrankung?
Windpocken sind eine durch das Varizella-zoster-Virus verursachte, hoch ansteckende Infektionserkrankung, bei der ein typischer Hautausschlag auftritt.
Welche Symptome können auftreten?
Zuerst tritt meist ein leichtes Krankheitsgefühl mit Kopf- oder Gliederschmerzen auf. Nach 1 – 2 Tagen kommt es zu einem juckenden Hautausschlag mit erhöhten Temperaturen über 3 – 5 Tage. Der Hautausschlag zeigt sich in den verschiedenen Entwicklungsstadien als Knötchen, Bläschen und Schorf. Durch starkes Kratzen oder bakterielle Superinfektionen können Narben zurückbleiben. Bei Erwachsenen verlaufen Windpocken schwerer, und es können im Vergleich zum Kindesalter häufiger Komplikationen auftreten. Bei Schwangeren, die bisher noch keine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben und nicht gegen Windpocken geimpft sind, kann es auch zu schwerwiegenden Erkrankungen des Kindes während Schwangerschaft und Geburt kommen.
Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös
Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion über den Luftweg. Ebenso ist eine Übertragung durch virushaltigen Bläscheninhalt als Schmierinfektion möglich.
Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit beginnt 1 - 2 Tage vor Auftreten des Hautausschlages und endet mit dem vollständigen Verkrusten aller Bläschen, meist 5 - 7 Tage nach Beginn des Hautausschlages.
Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit
Welche Therapien gibt es?
Bei Windpocken werden in der Regel nur die Beschwerden, z.B. durch Juckreiz lindernde Medikamente behandelt.
Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?
Der Kontakt eines Erkrankten zu Risikopersonen wie Säuglingen und Schwangeren oder immungeschwächten Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sollte strikt vermieden werden. Kontaktpersonen sollten 28 Tage lang auf Symptome achten.
Empfohlen wird nach einem Kontakt mit einem Windpockenfall eine Impfung für Ungeimpfte oder für Personen, die noch keine Windpockeninfektion hatten und Kontakt zu Risikopersonen haben.
Für Personen mit erhöhtem Risiko von Komplikationen, die sich nicht impfen lassen können, gibt es auch die Möglichkeit einer Gabe von Varicella-zoster-Immunglobulin so bald wie möglich.
Ist die Krankheit meldepflichtig?
Der Verdacht, die Erkrankung und der Labornachweis sind dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.
Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?
Erkrankte oder Krankheitsverdächtige dürfen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Entsprechend dürfen auch die in diesen Einrichtungen Betreuten mit Windpocken oder Verdacht auf Windpocken die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Dies gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist.
Kontaktpersonen mit nicht ausreichender Immunität dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung 16 Tage nicht besuchen.
Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht (auch innerhalb einer Wohngemeinschaft) informieren.
Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn
- in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Windpocken erkrankt sind
oder - der Verdacht auf eine Windpocken-Infektion besteht
oder - wenn in den Wohngemeinschaften der in ihrer Einrichtung betreuten oder betreuenden Personen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Windpocken aufgetreten ist.
Eine Wiederzulassung kann erfolgen, wenn nach ärztlichem Urteil (mündlich oder schriftlich) eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.
Die Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung ist möglich
- für Erkrankte nach dem vollständigen Verkrusten aller Hautbläschen, meist 1 Woche nach Beginn der Erkrankung.
- Kontaktpersonen aus der Wohngemeinschaft, welche die Erkrankung bereits durchgemacht haben oder zweimal geimpft sind, oder in den letzten 16 Tagen keinen Kontakt zur erkrankten Person hatten, dürfen die Einrichtung besuchen.
Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?
Kann man mehrmals erkranken?
Nein, aber die Varizella-zoster-Viren werden vom Immunsystem nur zurückgedrängt und verbleiben in Nervenzellen entlang der Wirbelsäule. Wenn z.B. die Abwehrstärke sinkt, können die Viren wieder aktiv werden und dann eine Gürtelrose verursachen.
Was ist sonst noch wichtig?
Gürtelrose / Zoster: Es entstehen Bläschen auf einem Hautabschnitt einer Körperhälfte, die starke Schmerzen verursachen. Da eine Infektion ausschließlich über Kontakt mit dem Bläscheninhalt erfolgt und nicht über die Atemwege, kann durch eine vollständige Abdeckung der Bläschen und bei sorgfältiger Hygiene das Übertragungsrisiko minimiert werden. Grundsätzlich besteht Ansteckungsfähigkeit 5 – 7 Tage nach Auftreten der Bläschen über Schmierinfektion. Es können antivirale Medikamente verabreicht werden.
Wer keine Windpocken-Erkrankung durchgemacht hat und nicht dagegen geimpft ist, kann sich durch den Kontakt zu Gürtelrose-Bläschen mit dem Varizella-zoster-Virus anstecken und an Windpocken erkranken. Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Zoster-Impfung für Personen über 60 Jahre, in manchen Fällen auch ab 50 Jahren.