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Informationen zu Hämophilus influenzae ((Hi)-Meningitis)




Hi-Bakterien treten weltweit auf.
Ältere Menschen sind am häufigsten betroffen.
Daneben erkranken meist Säuglinge sowie Kleinkinder unter 5 Jahren.


Was verursacht die Erkrankung?

Hämophilus influenzae ist ein Bakterium, das eine Hirnhautentzündung hervorrufen kann. Hi-Bakterien können als bekapselte oder unbekapselte Formen auftreten. Seit Einführung der Impfung gegen den häufigsten bekapselten Typ-b (Hib) treten in Deutschland vor allem Infektionen durch unbekapselte Hi-Bakterien auf.

Welche Symptome können auftreten?

Das Hi-Bakterium ruft vor allem Infektionen der Atemwege hervor, aber auch Augen (Konjunktivitis) oder Ohren können betroffen sein. Die Meningitis ist eine invasive Hi-Erkrankung, die durch plötzlich eintretendes Fieber, Erbrechen, Lethargie oder Nacken- und Rückensteifigkeit gekennzeichnet ist. Zudem besteht ein hohes Risiko für Folgeschäden wie z.B. dauerhaften Hörverlust. Auch eine Kehlkopfentzündung kann sich innerhalb von wenigen Stunden entwickeln; viele Infizierte zeigen Schluckbeschwerden, Unruhe und hohes Fieber.

Bei Verdacht auf eine invasive Hi-Infektion erfolgt eine sofortige Krankenhauseinweisung.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch das Einatmen erregerhaltiger Tröpfchen (Husten, Niesen) sowie durch Kontakt mit infektiösen Atemwegssekreten. Bei Erkrankungen durch andere Hi-Typen als Hib sind Übertragungen von Mensch zu Mensch selten.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Hi-Bakterien nachweisbar sind, also eventuell auch über das Symptomende hinaus. 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie sind Erkrankte in der Regel nicht mehr ansteckend.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt ca. 2 – 4 Tage.

Welche Therapien gibt es?

Es erfolgt eine Antibiotika-Behandlung.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Das Umfeld der ansteckungsverdächtigen Person soll über das Infektionsrisiko und das Krankheitsbild informiert werden. Die Kontaktpersonen sollten den Impfschutzes gegen Haemophilus influenzae Typ b für alle Kinder unter 5 Jahren überprüfen und ggf. fehlende Impfungen nachholen. Zudem sollten sie auf Fieber und unspezifische Allgemeinsymptome (Müdigkeit, Gliederschmerzen, Unwohlsein) für den Zeitraum von ca. 5 Tagen achten.

Nach engem Kontakt zu Erkrankten mit Hib-Infektion wird für bestimmte Kontaktpersonen eine Antibiotikabehandlung empfohlen. Diese Behandlung sollte frühestmöglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalls begonnen werden. Zusätzlich sollten ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Kinder unter 5 Jahren gegen Hib nachgeimpft werden. Bei Erkrankungen durch andere Hi-Typen wird keine Antibiotikaprophylaxe für Kontaktpersonen empfohlen.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Verdacht, die Erkrankung und der Labornachweis sind dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Erkrankte oder Krankheitsverdächtige sowie deren enge Kontaktpersonen dürfen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Entsprechend dürfen auch die in diesen Einrichtungen Betreuten mit Hib-Infektion oder Verdacht auf Hib-Infektion die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Dies gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist.

Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht (auch innerhalb der Wohngemeinschaft) informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn

  • in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Haemophilus-influenzae-Typ-b-Meningitis erkrankt sind,
  • oder der Verdacht auf eine Hib-Infektion besteht,
  • oder wenn in den Wohngemeinschaften der in ihrer Einrichtung betreuten oder betreuenden Personen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Hib-Infektion aufgetreten ist.

Eine Wiederzulassung kann erfolgen, wenn nach ärztlichem Urteil (mündlich oder schriftlich) eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.

Die Wiederzulassung ist möglich

  • nach Genesung, frühestens 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie,
  • bei Kontaktpersonen, die Antibiotika einnehmen, 24 - 48 Stunden nach Beginn der Therapie,
  • bei Kontaktpersonen ohne Antibiotikatherapie und bei Symptomfreiheit frühestens 4 Tage nach einem relevanten Kontakt.

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Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach §42 IfSG keine speziellen Regelungen.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Gegen Hi Typ b wird seit 1990 in Deutschland eine Schutzimpfung im Säuglings- und Kleinkindalter empfohlen. Gegen die anderen Hi-Typen existiert derzeit keine Impfung.

Kann man mehrmals erkranken?

Es wird vermutet, dass Immunität durch wiederholte Kontakte mit den Hib Bakterien entstehen kann.

Was ist sonst noch wichtig?

Schwangere haben ein deutlich erhöhtes Risiko. Die Infektion kann bei der Mutter zu Sepsis und Schwangerschaftskomplikationen bis hin zu Früh- oder Fehlgeburt führen.

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