8.2 Denkmalschutz
8.2.1 Baudenkmalpflege
Der Erhalt von Denkmälern gehört zu einer wichtigen Aufgabe des Staates. Den nachfolgenden Generationen sollen charakteristische Bauwerke der vorangegangenen Epochen mit ihren Baustilen als Kulturgut erhalten bleiben.
Der Schutz von Gebäuden gilt dabei nicht nur den Prunkstücken wie Schlösser oder Kirchen, auch ein alter Ortskern mit mehreren charakteristischen Gebäuden kann unter Denkmalschutz gestellt werden (Ensemble).
Einzelne Bauernhäuser, Parkanlagen oder Bahnwärterhäuschen (technische Denkmäler) sind ebenso lebendige Abbilder der Vergangenheit.
Vereinzelt können auch nur bestimmte Bauteile eines Gebäudes unter Denkmalschutz gestellt werden, beispielsweise ein Dachstuhl, ein gemauertes Kellergewölbe, selbst ein Innungsschild, eine alte Türe oder auch nur der Türbeschlag. In der Regel steht ein Gebäude vollständig außen und innen unter Denkmalschutz.
Unsere historischen Kulturgüter liefern aussagekräftige Belege für die Entwicklung von Stadt und Land. Sie bestimmen ihren Charakter, tragen zur Unverwechselbarkeit bei und leisten Orientierungshilfen.
Bevor ein Objekt unter Denkmalschutz gestellt werden kann, wird es kritisch durch die Fachbehörden (Untere Denkmalschutzbehörde, Landesamt für Denkmalpflege) überprüft, auch der Eigentümer und die jeweilige Gemeinde werden angehört und können sich äußern.
Ist ein Gebäude unter Schutz gestellt, wird jede Reparaturmaßnahme und bauliche Veränderung erlaubnispflichtig, d.h. auch für eigentlich genehmigungsfreie Baumaßnahmen ist die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Dabei handelt es sich um ein schriftliches Verfahren. Anträge hierfür sind im Landratsamt erhältlich. Sie können auch von der Homepage des Landratsamtes unter dem Stichwort "Denkmalschutz Formulare" abgerufen werden. Die Unterlagen sind über die Gemeinde bzw. Stadt einzureichen. Der schriftliche Bescheid wird vom Landratsamt als Unterer Denkmalschutzbehörde kostenlos erteilt. Planungen an Baudenkmälern erfordern viel Fingerspitzengefühl. Das Landratsamt empfiehlt bereits im frühen Stadium einen auf diesem Gebiet erfahrenen Fachmann einzuschalten und Fragen mit dem Landratsamt abzuklären.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München hat in einer Liste (Denkmalliste) sämtliche historischen Gebäude, welche baugeschichtlich bedeutend sind, inventarisiert. Diese Liste ist ausschließlich im Internet unter www.blfd.bayern.de mit dem BayernViewer-Denkmal abrufbar. Derzeit sind etwa 730 Einzelobjekte im Landkreis Starnberg erfasst.
Die Denkmalliste wird durch einen Bildband ergänzt, der allerdings im Buchhandel vergriffen ist und nicht alle Denkmäler beinhaltet.
Ein ehrenamtlich bestellter Kreisheimatpfleger unterstützt die Untere Denkmalschutzbehörde, archiviert die Bilddokumente und betreibt darüber hinaus auch Öffentlichkeitsarbeit.
Die Aufnahme weiterer denkmalwürdiger Objekte wird sich im Allgemeinen auf übersehene und bisher nicht erkannte Objekte beschränken. Auch bei Renovierungen und Umbauten aufgedeckte historische und kunsthistorische Details können einen Nachtrag in die Denkmalliste zur Folge haben.
Mit fortschreitender Zeit werden verstärkt auch Objekte aus den 20er und 30er Jahren sowie aus der Nachkriegszeit denkmalwürdig und müssen nachgetragen werden. Auch technische Besonderheiten müssen angesichts der schnellen Veränderungen zunehmend auf ihre Denkmalwürdigkeit überprüft werden.
Der Denkmalschutzgedanke und seine Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit wurden bereits durch Veröffentlichungen (z.B. ”Frühe Villen und Landhäuser am Starnberger See” u.a.) gefördert. Auch die durch diese Veröffentlichungen angeregten Zeitungsserien tragen dazu bei. Vor allem sollen auch in Zukunft Führungen, Vortragsreihen und Diskussionen für den Erhalt unserer Kulturlandschaft werben. Mehrere Sendungen des Fernsehens (Deutsche Welle, BRAlpha, BR 3), die in Zusammenarbeit mit dem Kreisheimatpfleger entstanden sind, haben zusätzliche Aufklärungsarbeit geleistet. Jedes Jahr, Anfang September, gibt es den "Tag des offenen Denkmals". Aus der Presse können Sie entnehmen, welche Denkmäler im Landkreis Starnberg an diesem Tag öffentlich zugänglich sind.
Ansprechpartner im Landratsamt (Untere Denkmalschutzbehörde)
Fachbereich 40 Bauwesen - Verwaltung - Technik
Denkmalschutz
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77447
Fax: 08151 148-531
E-Mail: judith.hagenbucher@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.283
Ansprechpartner außerhalb des Landratsamtes
(2 Adressen)
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 MünchenTelefon: 089 2114-0
Telefon: 089 2114-263 (Dr. Nikolaus Könner)
Formulare
1. Erlaubnisantrag
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz
2. Zuschuss Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung von Denkmälern
Auszahlungsantrag Zuschuss beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Verwendungsnachweis für einen Zuschuss vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
3. Zuschuss Bezirk Oberbayern
3.1 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Denkmalpflege
Weitere Informationen zum Denkmalschutz
8.2.2 Bodendenkmalpflege
Im Landkreis Starnberg befinden sich noch eine Vielzahl von unterirdischen Grab- und Siedlungsfunden. Bei baulichen Maßnahmen ist bei dem notwendigen Erdaushub auf archäologische Funde besonders zu achten.
Die Verdachtsflächen für Bodenfunde sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde kartiert. Die Humusabtragung muss innerhalb von Verdachtsflächen schonend und mit speziellem Gerät erfolgen. Eventuelle Funde sind dem Landesamt für Denkmalpflege oder dem Landratsamt anzuzeigen.
Bauvorhaben, die in einem Bereich, in dem Bodenfunde vermutet werden, errichtet werden sollen, erhalten spezielle Auflagen und Bedingungen.
Auf jeden Fall ist es ratsam, sich im Vorgriff über die Situation hinsichtlich Bodenfunden zu informieren und ggf. einen entsprechenden Zeitvorlauf einzuplanen.
Im Boden befindliche geschichtliche Zeugnisse berichten über die vergangene örtliche Kulturgeschichte. Das Leben unserer Vorfahren ist nur teilweise erforscht, oft kann nur durch den Erhalt ober- und unterirdischer Siedlungsfunde das geschichtsträchtige Leben unserer Vorfahren im Voralpenland nachvollzogen werden.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat diese archäologischen Örtlichkeiten archiviert. Derzeit sind mehr als 700 verschiedene Bereiche erfasst. Als Quellen für diese Bodendenkmalliste dienten neben früheren Archivalien, Fundmitteilungen aus der Neuzeit und Beobachtungen aus der Luftbildarchäologie.
Auf Grund der vermehrten Bautätigkeit, vor allem aber der über die historischen Ortsränder hinaus sich ausdehnenden Erschließung bisher unangetasteter Flächen wird der Archäologie in unserem Landkreis eine steigende Bedeutung zukommen. Sofern geschichtsträchtige Bereiche betroffen sind, ist eine wissenschaftliche Grabung erforderlich.
Das Landesamt für Denkmalpflege kann die meisten Grabungen aus Mangel an Fachkräften nicht mehr in eigener Regie durchführen und unterstützt jedoch durch gezielte Beratung diese moderne Art der archäologischen Spurensicherung.
Um die Erforschung der Vergangenheit unserer Heimat im oberen Würmtal in intensiver Basisarbeit zu fördern, hat sich in Gauting ein Verein für Archäologie und Geschichte gebildet. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, mit freiwilligen Helfern aus den eigenen Reihen archäologischer Grabungen in und um Gauting zu fördern und soweit wie möglich finanziell zu unterstützen.
Auch der Landkreis Starnberg unterstützt die Bodendenkmalpflege durch die Vergabe von Zuschüssen. Durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln wurde die Möglichkeit geschaffen, bei überörtlich bedeutsamen Grabungen Zuschüsse zu gewähren, um die fachmännische Begleitung der Grabungen zu gewährleisten. Die Verwendung der Zuschüsse erfolgt über die ”Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen des Landkreises für Maßnahmen der Bodendenkmalpflege”. Durch die fachliche Begleitung bei Grabungsarbeiten kann auch das mittlerweile erhebliche ehrenamtliche Potential zur Bewahrung von Bodendenkmälern unterstützt und genützt werden.
Einem möglichst flexibel ausgestalteten Förderverfahren wurde deshalb insgesamt der Vorzug zu der festen Anstellung entsprechender Fachkräfte eingeräumt.
Ansprechpartner im Landratsamt (Untere Denkmalschutzbehörde)
Fachbereich 40 Bauwesen - Verwaltung - Technik
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77450
Fax: 08151 148-531
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Zimmer: OG.285
Ansprechpartner außerhalb des Landratsamtes
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 MünchenTelefon: 089 2114-0
Telefon: 089 2114-228 (Dr. Jochen Haberstroh)