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Notruf per Fax für hörgeschädigte Menschen

Notfallfax
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Für die meisten hörgeschädigten Menschen, sowohl Gehörlose als auch Schwerhörige, stellen Gefahrensituationen ein echtes Problem dar.
Viele Betroffene können nur schlecht oder gar nicht telefonieren und entsprechende Hilfe bei den Einsatzkräften holen.
Jedoch besteht für hörgeschädigte Menschen derzeit die Möglichkeit, über das sogenannte Notfallfax Unterstützung bei den Rettungskräften (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst) anzufordern.
Notrufe per Fax können auch über die bekannte Notruf-Nummer 112 zugestellt werden.

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereich 34

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77321
08151 148-11630
sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/34

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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
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