Notruf per Fax für hörgeschädigte Menschen
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Notfallfax
[PDF, 47 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Für die meisten hörgeschädigten Menschen, sowohl Gehörlose als auch Schwerhörige, stellen Gefahrensituationen ein echtes Problem dar.
Viele Betroffene können nur schlecht oder gar nicht telefonieren und entsprechende Hilfe bei den Einsatzkräften holen.
Jedoch besteht für hörgeschädigte Menschen derzeit die Möglichkeit, über das sogenannte Notfallfax Unterstützung bei den Rettungskräften (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst) anzufordern.
Notrufe per Fax können auch über die bekannte Notruf-Nummer 112 zugestellt werden.