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Kulturförderung



Der Landkreis Starnberg fördert das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte Bedeutung aufweist.

Einige Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln sind:

  • Überörtliche Bedeutung
  • Angemessener Einsatz von Eigenmitteln
  • Gesicherte Finanzierung des Projekts
  • Vorlage eines Finanzierungsplans
  • Jugendförderung
  • Besucherzahlen
  • Kontinuität

Anträge auf Förderung können jeweils bis zum 30. Oktober für das Folgejahr gestellt werden.
Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich. 

Formulare:

Antrag auf Kulturförderung durch den Landkreis Starnberg
[PDF, 111 kB » Formulardaten und Datenschutz]

Verwendungsnachweis zur Kulturförderung
[PDF, 80 kB » Formulardaten und Datenschutz]



Zuständige Stelle

Büro des Landrats
Stabsfunktion 1.2

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77290
08151 148-292
landrat@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_2

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Zugang ins Landratsamt nur mit Terminbestätigung!
Bitte bringen Sie die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Zu allen persönlichen Terminen empfehlen wir eine Maske zu tragen und ausreichend Abstand zu halten.

Kontaktdaten
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