Kulturförderung
Der Landkreis Starnberg fördert das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte Bedeutung aufweist.
Einige Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln sind:
- Überörtliche Bedeutung
- Angemessener Einsatz von Eigenmitteln
- Gesicherte Finanzierung des Projekts
- Vorlage eines Finanzierungsplans
- Jugendförderung
- Besucherzahlen
- Kontinuität
Anträge auf Förderung können jeweils bis zum 30. Oktober für das Folgejahr gestellt werden.
Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.
Antrag auf Kulturförderung durch den Landkreis Starnberg
[PDF, 111 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Verwendungsnachweis zur Kulturförderung
[PDF, 80 kB » Formulardaten und Datenschutz]