Banner für Sicherheit von Radfahrenden
1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerorts. Das sind die Abstände, die beim Überholvorgang zu Fahrradfahrenden eingehalten werden müssen. In der Praxis kommt es immer wieder zu Gefahrensituationen aufgrund eines zu geringen Überholabstands. Daher führte 2022 das Landratsamt Starnberg gemeinsam mit dem VCD Fürstenfeldbruck Starnberg e.V. und dem ADFC Starnberg e.V. im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche eine Sicherheitskampagne für Radfahrende mittels einer landkreisweiten Banneraktion durch.
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im April 2020 gilt ein Überholabstand zu Radfahrenden von mindestens 1,5 Meter innerorts und zwei Meter bei radelnden Kindern sowie außerorts. Allerdings ist es leider immer noch so, dass oftmals viel zu eng und nicht sicher überholt wird. Mit einer klaren Botschaft durch die Banner sollen Auto- und LKW-Fahrer dazu bewegt werden, ihr Verhalten zu ändern und einen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen einzuhalten.
Gemeinsam mit dem ADFC Starnberg e.V. und VCD Fürstenfeldbruck-Starnberg e.V. wurde ein Banner-Motiv erstellt, mit dem Autofahrer auf den Sicherheitsabstand beim Überholvorgang von Fahrradfahrenden hingewiesen werden und damit gleichzeitig sensibilisiert werden sollen. Die Banner wurden im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche in den Landkreis-Kommunen und der Stadt Starnberg aufgestellt und werden seitdem kontinuierlich weiterverwendet.