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Kanadier



Allgemeine Hinweise

der Fachbereich Jugend und Sport verleiht drei Kanadier (Coleman Goldmedalist) und zwei GFK Kanadier sowie einen Anhänger (Beladungskapazität 6 Boote) für erlebnispädagogische Aktionen der Jugendarbeit. Kanuwandern ist ein interessantes Angebot für Jugendgruppen. In Deutschland gibt es für alle Aktivitäten eine Vielzahl von geeigneten Gewässern - Flüsse, Seen. 

Um eine Tour mit dem Kanu (Kanadier oder Kajak) sicher durchführen zu können, ist je nach Schwierigkeitsstufe des Gewässers eine umfassende Ausbildung auf und mit dem Kanu erforderlich. Die erforderlichen Mindestkenntnisse (Grundkurs 1) sind Voraussetzung für den Verleih. Das Team Jugendarbeit bietet deshalb in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Jugendarbeit Regen und Kanuabteilungen der Vereine regelmäßig Ausbildungskurse an. (siehe unter Seminare)

Informationen über Kanadier und Touren:

 

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Technische Daten

  • Marke: Coleman Goldmedalist; Farbe schwarz; + Eldorado,  Farbe blau/weiß 
  • Material: doppelbödiger RAM X Polyethylen oder GFK
  • Sicherheitsausrüstung: Leinen, Wurfsack, Schwimmhilfen, Helme
  • Zusätzliche Ausrüstung: wasserdichte Tonnen
  • für 2-3 Personen; 2-4 Personen (zwei Erw. + zwei Kinder)
  • Länge: 411 cm     Breite: 94 cm; 445 cm  92 cm
  • Gewicht: 29 kg    Zuladung: 290 kg ; 32 kg  340 kg
  • 1 Anhänger für 6 Boote

 

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Mietvoraussetzungen

Voraussetzung zum Mieten der Kanadier ist in der Regel die Anerkennung als Träger der Jugendarbeit im Landkreis Starnberg;

Ein Rechtsanspruch auf das Mieten der Kanadier besteht in keinem Fall! Der Fachbereich Jugend und Sport kann bei Ausfall der Veranstaltung nicht  zu Regressansprüchen herangezogen werden. Über die Nutzung durch andere Träger entscheidet das Team Jugendarbeit, Kreisjugendpfleger Eduard Zenger.

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Reservierung

Die Reservierung muss schriftlich erfolgen an 

Jugendarbeit

Team 241

Strandbadstr. 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77378

Fax: 08151 148-11378

E-Mail: jas@LRA-starnberg.de

De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Internet: https://www.jugend-starnberg.de/241

Zimmer: OG.241

und 14 Tage vor dem gewünschten Termin bei obiger Anschrift eingegangen sein. 
Kurzfristige Reservierungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. 
Der Termin wird vom Vermieter (Team Jugendarbeit) schriftlich bestätigt.
Eine Abmeldung vom Reservierungstermin ist bis 7 Tage vor dem Termin schriftlich möglich. 
Es werden aber 10.- € Bearbeitungsgebühr fällig. Bei späterer Terminabsage wird der volle Mietzins in Rechnung gestellt.
Eine Weitergabe der Kanadier an Dritte ist nicht zulässig.

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Mietzins

Für das Mieten der Kanadier wird folgender Mietzins festgelegt:

Tagesmietzins pro Kanu plus Zubehör 15,- €

Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Bestätigung des Termins.
Bei Abholung der Kanus muss eine Kaution von 100.-- € (Scheck) pro Boot beim Vermieter hinterlegt und die Einzahlungsquittung des Rechnungsbetrages/Mietzins vorgezeigt werden. Die Kaution gilt als Sicherheit für alle Ansprüche, die aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter entstehen können. Dazu gehören auch Kosten für nachträgliche Reinigung.

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Abholen /Rückgabe

Die Kanadier liegen am Jugendzeltplatz bei der Jugendherberge in Possenhofen. Zusätzliche Ausrüstung wird im Landratsamt gelagert.
Abholtermin und Abholort werden jeweils gesondert vereinbart.

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Verhaltenshinweise und Tipps

Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.

  1. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser - wenn möglich mehr als 100 Meter.
  2. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens aber zeitweise untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.
  3. Nehmen Sie in "Feuchtgebieten internationaler Bedeutung" bei der Ausübung des Wassersports besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzbedürftig.
  4. Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
  5. Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.
  6. Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
  7. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöl in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land.
  8. Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrgebiet geltenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.
  9. Beachten sie bei Flussfahrten die Wildwassereinstufung. Umtragen sie Stromschnellen und Wehre.


An kleinen Gewässern mit angrenzenden Naturschutzgebieten betrachtet der Deutsche Kanu-Verband (DKV) die Wasserwanderwege als Wanderwege im Sinne der Naturschutzgesetze und -verordnungen. Ein Verlassen der Wasserwanderwege, d.h. Anlanden usw. ist hier selbstverständlich nicht gestattet. Der DKV appelliert an seine Mitglieder und alle Kanuwanderer, sich im eigenen Interesse diszipliniert zu verhalten.

Darüber hinaus gelten diese Goldenen Regeln sinngemäß auf allen großen und kleinen Gewässern. Der Kanuwanderer mit seinem muskelkraftbetriebenen Sportboot sollte als aktiver Naturschützer immer bemüht sein, den größtmöglichen Abstand zu schützenswerten Ufer- und Schilfzonen zu halten.

Helfen Sie, die Lebensmöglichkeiten der Tier- und Pflanzenwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Durch allgemeine Umweltverschmutzung und zerstörenden Wasserbau sind schon viel zu viele Lebewesen in ihrem Bestand gefährdet.
(Infos Deutscher Kanuverband)

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Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
jugend@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr