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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile



Sinn der Ausweisung eines Naturdenkmals ist die Erhaltung einzelner Naturschöpfungen wie Bäume, Wasserfälle, Steinformationen, Findlinge usw. unter anderem wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Sie sind streng geschützte Objekte der Natur, die als Einheit erkennbar sind. Wie bei den Naturschutzgebieten gilt auch für die Naturdenkmale ggf. ein absolutes Veränderungsverbot.

Ähnlich gestaltet sich der Schutz von Teilen der Natur, die zwar nicht die Vorraussetzungen von Naturschutzgebieten erfüllen, jedoch trotzdem sehr bedeutend für den Naturhaushalt sind. Sie werden als Landschaftsbestandteile geschützt.

 

 

Zuständige Stelle

Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501

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82319 Starnberg

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08151 148-11464
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/501

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