Suchtberatung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
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Beratung
Der Fachbereich Gesundheitswesen bietet eine Beratung für Menschen an, die an einer Sucht (Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit sowie Drogen/Rauschgift) leiden oder dadurch gefährdet sind. Dies geschieht über Einrichtungen und Stellen, die Hilfen gewähren können. Die für den Landkreis Starnberg zuständige Suchtberatungsstelle, die unter anderem auch vom Landkreis gefördert wird, ist:
Arbeitskreis Sucht
Hauptstr. 22
82319 Starnberg
Telefon: 08151 95 96 30
Fax: 08151 95 63 10
E-Mail: ak-sucht-starnberg@condrobs.de
Internet: https://www.condrobs.de/einrichtungen/suchtberatung-starnberg
Hier finden Sie eine Sammlung von Telefonnummern und Internetadressen für die unterschiedlichsten Lebenslagen:
» Infobooklet für Jugendliche
[PDF, 1 MB]
Selbsthilfegruppen
» INFOSTAR - die App für Jugendliche im Landkreis Starnberg
weitere Informationen finden Sie auch unter: