Altlasten und schädliche Bodenveränderungen
Altlasten
Der unbedachte Umgang mit Stoffen, die die Umwelt gefährden, sowie Unfälle oder Betriebsstörungen haben durch den Austritt von Schadstoffen häufig zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen geführt. Diese Nachlässigkeiten und Umweltsünden der Vergangenheit nennen wir heute Altlasten.
Altstandorte
Die kontaminierten Grundstücke von ehemaligen Industriebetrieben (zum Beispiel Gaswerke, aufgelassene Gerbereien oder chemische Reinigungen) werden als Altstandorte bezeichnet.
Altablagerungen
Flächen, auf denen früher Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden (zum Beispiel kommunale Müllkippen oder Betriebsdeponien für Produktionsrückstände) und von denen Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen ausgehen, werden Altablagerungen genannt.
Schädliche Bodenveränderungen
Geht die Gefahr von Anlagen eines bestehenden Betriebes, einer noch nicht stillgelegten Deponie oder von sonstigen Bodenverunreinigungen aus, so spricht man von schädlichen Bodenveränderungen. Unter diesem Begriff werden auch andere Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zum Beispiel durch Erosion erfasst.
Rüstungsaltlasten
Unter Rüstungsaltlasten (Rüstungsaltlasten - LfU Bayern) versteht man Standorte, auf denen Boden-, Wasser- oder Luftverunreinigungen durch Chemikalien aus konventionellen und chemischen Kampfstoffen vorliegen und von denen eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgeht. Bei den Verdachtsflächen handelt es sich zum Beispiel um ehemalige Produktionsstätten, Munitionslagerstätten, Spreng- und Schießplätze sowie Zwischen- und Endlagerungsstätten für Kampfmittel. Von den Rüstungsaltlasten sind die militärischen Altlasten zu unterscheiden, die auf eine militärische Nutzung nach dem 2. Weltkrieg zurückzuführen sind und den Altstandorten (bzw. Altablagerungen) zuzurechnen sind.
Altlastenverdachtsflächen - Definition und Ansprechpartner
Altlastenverdachtsflächen sind Flächen, bei denen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung besteht (z. B. wegen einer Altablagerung oder wegen eines Altstandortes).
Grundstücke / Flächen, bei denen sich der Altlastenverdacht entweder nicht bestätigt hat oder eine bestätigte Altlast abschließend saniert wurde, werden aus dem Altlastenverdacht entlassen. Die Entlassung kann nutzungsorientiert, d. h. für einzelne Nutzungen (z. B. Gewerbe-, Wohnnutzung, landwirtschaftliche Nutzung) festgestellt werden. Die genannten Nutzungen sind folglich nicht mehr altlastenrelevant. In diesem Fall bleibt die Altlastenverdachtsfläche im GeoLIS (das Geographische Landkreis Informationssystem Starnberg) jedoch weiterhin gekennzeichnet, da der Altlastenverdacht für andere Nutzungen weiterhin zu beachten ist.
Die Entlassung kann allerdings auch für alle relevanten Nutzungen festgestellt werden. In diesem Fall wird die Altlastenverdachtsfläche aus dem GeoLIS gelöscht.
Die KAT-Nummer ist die Nummer der Altlastenverdachtsfläche im Altlastenkataster.
Die Geodaten über die Altlastverdachtsflächen sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Für Fachgespräche zu Altlastenflächen wenden Sie sich gerne an:
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Andechs, Feldafing, Herrsching, Inning, Pöcking, Seefeld, Tutzing, Weßling, Wörthsee
503.1 SB
Team 503 Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77370
Fax: 08151 148-11370
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.227
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503.1 SB
Fachbereich 50 Umweltschutz
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148 77767
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.227
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Berg, Gauting, Gilching, Krailling, Starnberg
503 TL
Team 503 Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Teamleitung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77409
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.231
Auskunft aus dem Altlastenkataster erteilt gerne:
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503.2 SB
Team 503 Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77510
Fax: 08151 148-11510
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.227
Altlastenkataster - Definition und Ansprechpartner
Ein Altlastenkataster ist ein umfassendes Register, das Altlasten und altlastverdächtige Flächen erfasst. Diese werden in Deutschland von den Umweltämtern der Länder oder auch der Kommunen in Datenbanken gespeichert.
Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen nach Art. 5 Abs. 1 und 2 sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach Art. 10 und 11 sind gebührenfrei (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayUIG).
Der Antrag kann formlos erfolgen, gerne auch per Mail. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen (Eigentumsnachweis - Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug, Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, Flurkartenauszug oder Lagekarte) enthalten.
Die Auskunft aus dem Altlastenkataster ergeht im Landkreis Starnberg, in Bezug auf eine einfache schriftliche Auskunft, gebührenfrei.
Bitte wenden Sie sich an:
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503.2 SB
Team 503 Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77510
Fax: 08151 148-11510
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: OG.227
Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft (Informationen aus dem BayernPortal)
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite “Altlasten“ des LfU Bayern (Bayerisches Landesamt für Umwelt).