Ambulante Erziehungshilfe
Mit einem kleinen Team aus fest angestellten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Honorarkräften erbringen wir für junge Menschen und Familien im Landkreis Starnberg
- Soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistandschaft und
- Sozialpädagogische Familienhilfe.
Darüber hinaus arbeiten wir auch mit Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Leistungserbringern zusammen.
Soziale Gruppenarbeit
Die Soziale Gruppenarbeit (SGA) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung für ältere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Durch Anwendung gruppenpädagogischer Methoden soll Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen frühzeitig entgegengewirkt werden.
Als Angebot zum sozialen Lernen soll die Soziale Gruppenarbeit positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbstbewusstsein und zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen verhelfen. Gesamtziel ist die Förderung der Entwicklung des jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft (EBei) zählt zu den klassischen ambulanten Hilfen für ältere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Sie ergänzt und unterstützt die familiäre Erziehung und bezieht das soziale Umfeld soweit wie möglich in die Arbeit mit ein. Die unterschiedlichen sozialpädagogischen Methoden und Arbeitsformen wie soziale Einzelhilfe, soziale Gruppenarbeit, Elternarbeit und Familienarbeit können sich also auf den einzelnen jungen Menschen wie auf die Familie oder, je nach Problematik und Gegebenheiten, auf sonstige, für den jungen Menschen wichtige Lebensbereiche beziehen.
Sozialpädagogische Fachkräfte begleiten über einen längeren Zeitraum junge Menschen, die ohne diese individuelle und persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen würden. Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart ist unter aktiver Einbeziehung der Sorgeberechtigten und des betroffenen jungen Menschen im Zusammenwirken der betroffenen Fachkräfte vom Jugendamt zu treffen.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine oftmals intensive Form ambulanter Hilfe für Familien mit Kindern und Jugendlichen. Ihre vordringlichste Aufgabe ist, Eltern durch enge Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen und sie zu einem selbstständigen Leben zu befähigen (Hilfe zur Selbsthilfe). Sie unterscheidet sich von anderen Hilfearten darin, dass sie in der Familie selbst erbracht wird und meist auf längere Dauer angelegt ist.
Die SPFH nimmt unter den Hilfen zur Erziehung eine besondere Stellung ein. Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs- und Beziehungsproblemen, seinen sozialen und materiellen Schwierigkeiten und Ressourcen. Sie erfordert deshalb auch die Mitarbeit der ganzen Familie.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Hinweise
Auf den Seiten des Bayerischen Landesjugendamts finden Sie weiterführende Informationen zur Sozialen Gruppenarbeit, zur Erziehungsbeistandschaft sowie zur Sozialpädagogischen Familienhilfe.
Zur Beantragung dieser Leistungen wenden Sie sich bitte an den Allgemeinen Sozialen Dienst oder im Falle von Pflegekindern und -familien, an den Besonderen Sozialen Dienst Vollzeitpflege und Adoption.
Die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist nicht kostenbeitragspflichtig.