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Ambulante Erziehungshilfe



Mit einem kleinen Team aus fest angestellten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Honorarkräften erbringen wir für junge Menschen und Familien im Landkreis Starnberg

  • Soziale Gruppenarbeit,
  • Erziehungsbeistandschaft und
  • Sozialpädagogische Familienhilfe.

Darüber hinaus arbeiten wir auch mit Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Leistungserbringern zusammen.

Soziale Gruppenarbeit

Die Soziale Gruppenarbeit (SGA) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung für ältere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Durch Anwendung gruppenpädagogischer Methoden soll Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen frühzeitig entgegengewirkt werden.

Als Angebot zum sozialen Lernen soll die Soziale Gruppenarbeit positive Er­fah­run­gen, Erlebnisse und Einsichten vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbst­be­wusst­sein und zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Ver­hal­tens­pro­blemen verhelfen. Gesamtziel ist die Förderung der Entwicklung des jungen Menschen zu einer eigenverant­wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft (EBei) zählt zu den klassischen ambulanten Hilfen für ältere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Sie ergänzt und unterstützt die familiäre Er­zie­hung und bezieht das soziale Umfeld soweit wie möglich in die Arbeit mit ein. Die unterschiedlichen sozial­pä­da­go­gischen Methoden und Arbeitsformen wie soziale Einzelhilfe, soziale Gruppenarbeit, Eltern­arbeit und Familienarbeit können sich also auf den einzelnen jungen Men­schen wie auf die Familie oder, je nach Problematik und Gegebenheiten, auf sonstige, für den jungen Menschen wichtige Lebensbereiche beziehen.

Sozialpädagogische Fachkräfte begleiten über einen längeren Zeitraum junge Men­schen, die ohne diese individuelle und persönliche Unter­stützung mit ihrer fa­mi­liä­ren oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen würden. Die Ent­schei­dung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart ist unter aktiver Ein­be­zie­hung der Sorge­be­rech­tig­ten und des betroffenen jungen Menschen im Zusammenwirken der betroffenen Fachkräfte vom Jugendamt zu treffen.


Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine oftmals intensive Form am­bulanter Hilfe für Familien mit Kindern und Jugendlichen. Ihre vordringlichste Aufgabe ist, Eltern durch enge Betreuung und Be­gleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen und sie zu einem selbstständigen Leben zu befähigen (Hilfe zur Selbst­hilfe). Sie unterscheidet sich von anderen Hilfearten darin, dass sie in der Familie selbst erbracht wird und meist auf längere Dauer angelegt ist.

Die SPFH nimmt unter den Hilfen zur Erziehung eine besondere Stel­lung ein. Sie orientiert sich am gesamten Familien­system und an dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs- und Beziehungsproblemen, seinen sozialen und mate­riel­len Schwierig­keiten und Ressourcen. Sie erfordert deshalb auch die Mitarbeit der ganzen Familie.

Rechtsgrundlagen

§§ 29, 30, 31 und 41 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Weiterführende Hinweise

Auf den Seiten des Bayerischen Landesjugendamts finden Sie weiterführende Informationen zur Sozialen Gruppenarbeit, zur Erziehungsbeistandschaft sowie zur Sozialpädagogischen Familienhilfe.

Zur Beantragung dieser Leistungen wenden Sie sich bitte an den Allgemeinen Sozialen Dienst oder im Falle von Pflegekindern und -familien, an den Besonderen Sozialen Dienst Vollzeitpflege und Adoption.

Die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist nicht kostenbeitragspflichtig.

Zuständige Stelle

Ambulante Hilfen
Team 231

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77496
08151 148-11535
fachbereich23@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/231

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr