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Der Ausländerbeirat

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3


Mitglieder

Ausländerbeirat

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Wahl 2018 für Wahlperiode 2019 - 2024

Aktuelle Satzung und Wahlordnung

(gültig seit 01.01.2012)

Wie viele Asylbewerber gibt es derzeit im Landkreis Starnberg?

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses


Zuständige Stelle

Ausländerbeirat Landkreis Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148 322
08151 148 11 338
auslaenderbeirat@lra-starnberg.de
Internet: www.auslaenderbeirat-starnberg.de

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

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