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Fahrradschutzstreifen

Ein Fahrradschutzstreifen wird durch eine gestrichelte Linie sowie Fahrradpiktogrammen auf der Straße gekennzeichnet. Damit ist er Teil der eigentlichen Fahrbahn und soll für Radfahrende eine abgrenzende Wirkung zum übrigen Verkehr erzielen. Fahrzeuge dürfen nur in Ausnahmefällen auf dem Schutzstreifen fahren, das Parken ist gänzlich untersagt. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderweg darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Verkehrsteilnehmende beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Meter einhalten. Mit dieser Maßnahme werden Radfahrende auf der Fahrbahn geleitet und gleichzeitig weitere Verkehrsteilnehmende auf den Radverkehr aufmerksam gemacht. Insgesamt verstärkt sich damit die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.

Wie Sie sich richtig verhalten, haben wir Ihnen im folgenden Video einfach und verständlich dargestellt. Schauen Sie einfach mal rein: 




Eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen zu Fahrradschutzstreifen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Schutzstreifen machen Radfahrer sichtbar
[PDF, 3.4 MB]

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Mobilitätsprojekte
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82319 Starnberg

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