Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sind vorgesehen für die freiwillig Wehrdienst leistenden Soldaten.
Seit 1. November 2015 hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) die Aufgaben der Unterhaltssicherung für Reservistendienst Leistende und Freiwilligen Wehrdienst Leistende übernommen.
Aufgaben der Unterhaltssicherung