Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sind vorgesehen für die freiwillig Wehrdienst leistenden Soldaten.
Seit 1. November 2015 hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) die Aufgaben der Unterhaltssicherung für Reservistendienst Leistende und Freiwilligen Wehrdienst Leistende übernommen.
Aufgaben der Unterhaltssicherung