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Archivwesen



Archive im Landkreis Starnberg

Nach dem Bayerischen Archivgesetz ist es Pflichtaufgabe der Kommunen, für die Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen.
Sie haben die für den laufenden Dienstbetrieb entbehrlichen, jedoch archivwürdigen Unterlagen zu archivieren.
Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten.
Das Archivgut sichert dabei nicht nur die Kontinuität der Verwaltung, sondern dient auch als unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit.

Auf der Webseite der Archive und Historiker finden Sie alles wissenwerte über die Archive im Landkreis Starnberg.
Link zur Homepage: www.arhista.de


Kreisarchivpfleger

 
Aufgabe des Kreisarchivpflegers ist es, die Gemeinden in allen Fragen des kommunalen Archivwesens zu beraten und zu unterstützen.
Er besucht die Gemeinden in regelmäßigen Abständen und inspiziert das Archiv und die Registratur.

Zu seinen Aufgaben gehört es aber auch die Zusammenarbeit unter den Archivaren zu fördern und die Gemeindearchive zu vernetzen.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, den Archivaren durch Fachbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen Hilfestellungen zu geben. Schließlich geht es auch darum, dass durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Aufgabe und Bedeutung der gemeindlichen Archive in der Bevölkerung bekannt wird.

Die Arbeit der Archivare und Ortsgeschichtsforscher sind eng miteinander verbunden. Der Kreisarchivpfleger hält deshalb auch Verbindungen zu den Historikern und Heimatpflegern aufrecht und sichert den Kontakt zu den Arbeitskreisen, Vereinen und Gesellschaften, die sich der Ortsgeschichtsforschung widmen.

Weitere Informationen zum Kreisarchivpfleger auf der Webseite der Archive und Historiker.

 

Zuständige Stelle

Kommunalwesen
Fachbereich 20

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77276
08151 148-11276
kommunalwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/20

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr