Personenbeförderungsschein
Unter dem Begriff "Personenbeförderungsschein" wird in der Regel der "Zusatzführerschein" für Taxi, Krankenkraftwagen oder Mietwagen (u. a. Schwerbehindertenfahrten) verstanden. Auch Personenkraftwagen im Linienverkehr oder gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen fallen unter diesen Begriff. Der "gelbe Führerschein" wird neben dem eigentlichen Führerschein ausgestellt.
Ein Personenbeförderungsschein berechtigt fremde Personen nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes transportieren zu dürfen.
Dies betrifft z.B.
- Taxifahrer
- Mietwagenfahrer
- Busfahrer
- Fahrer von Krankentransporten
Die Anträge zum Erhalt dieses Scheines können bei der Wohnsitzgemeinde oder beim Landratsamt gestellt werden.