Liegenschaften
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Flurstücke, bei denen im Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) als Eigentümer die Kommune bzw. die Landkreisverwaltung eingetragen ist, werden im GeoLIS als Thema mit der Bezeichnung "Liegenschaften" geführt.
Der Zugriff auf die kartographische Darstellung der Liegenschaften ist mit einer Benutzerkennung geschützt. Eine Berechtigung für den Zugriff auf diese Geodaten haben die Fachbereiche Finanzwesen, Kreiseigener Hochbau und Umweltschutz. Dieser Nutzerkreis kann unter Umständen auf weitere Fachbereiche ausgedehnt werden.