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Übernahme des Teilnahmebeitrags für Kinder in Tageseinrichtungen




Bayerisches Krippengeld

Das Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Leistung wird ab diesem Zeitpunkt Eltern gewährt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.
Weitere Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie bei Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter ZBFS - Bayerisches Krippengeld.


Ansprechpartner

 

Zuständige Stelle

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Team 234

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77513
08151 148-11513
fachbereich23@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/234

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