Seiteninhalt

Kennzeichenreservierung

Auf dieser Seite können Sie Ihr Wunschkennzeichen direkt per Internet reservieren.
Beachten Sie vor der Reservierung bitte unsere Benutzerhinweise. 

 

Externer Link: Online-Kennzeichenreservierung

» Kennzeichenreservierung Online starten

Fahrzeug

 

Diese Dienstleistung fällt unter die erweiterte Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen.

 

Benutzerhinweise:

  • Kennzeichen mit einer kurzen Ziffernfolge, die zusätzlich zum Kennzeichenbeginn STA weniger als vier Zeichen enthalten, sind nur für Kraftfahrzeuge vorgesehen, für die aus technischen Gründen keine größeren Kennzeichen möglich sind.
    Solche Kennzeichen können daher nicht online reserviert werden.
  • Ihre Reservierung wird 10 Tage aufrecht erhalten.
    Wird das Kennzeichen bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen,erlischt die Reservierung.
  • Anstößige Buchstabenkombinationen (z. B. HJ, KZ, NS, SA, SI, SS) stehen nicht zur Verfügung.
  • Für das Wunschkennzeichen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 €, für die Vorwegreservierung zusätzlich 2,60 € fällig, die bei der Fahrzeugzulassung entrichtet wird.
  • Die Mitnahme des bisherigen Eurokennzeichens auf das neue Fahrzeug ist sofort möglich.
     Voraussetzung ist, dass das bisherige Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist.
  • Voraussetzung für die Kfz-Zulassung im Landratsamt Starnberg ist Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg.
  • Eine Kennzeichenreservierung erhalten Sie auch gerne direkt im BürgerService während unserer Servicezeiten oder auf telefonische Anfrage.
  • Bitte bringen Sie unbedingt den Reservierungs-PIN mit (bei Online-Reservierung ausdrucken, bei telefonischer Reservierung PIN geben lassen). Ohne Reservierungs-PIN kann Ihre Kennzeichenreservierung leider nicht ermittelt werden.
  • Für eine Saison-Zulassung Ihres Fahrzeuges darf das Kennzeichen aus Platzgründen nicht mehr als 4-Stellen nach dem "STA" haben.

Allgemeine Hinweise zur Kfz-Zulassung

  • Kraftfahrzeug-Zulassungen sind nur mit der Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer möglich (Ausnahme: Kurzzeitkennzeichen) InformationDie KFZ-Steuer muss an das zuständige Zollamt bezahlt werden. Tragen Sie daher im Formular bitte im roten Feld Ihren Wohnort ein und wählen Sie anschließend das zuständige Zollamt aus.
  • Bei den genannten Gebühren handelt es sich lediglich um Grundgebühren. Je nach Vorgang/Aufwand können weitere Gebühren hinzukommen z.B. Gebühr für Wunschkennzeichen 10,20 €, sowie Vorwegreservierungsgebühr 2,60 €
  • Fahrzeugpapiere
    Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts.
    Alte Dokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) behalten so lange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente (Bescheinigung I und Bescheinigung II) erforderlich wird.
    Die neuen Fahrzeugdokumente (Bescheinigung I und Bescheinigung II)  werden immer nur gemeinsam ausgestellt.
    Das Nebeneinander von einer neuen und einer alten Zulassungsbescheinigung ist nicht möglich.
  • Fahrzeugpapiere bei einer Leasingfirma bzw. einem Geldinstitut
    Befindet sich der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung II bei einer Leasingfirma bzw. einem Geldinstitut, veranlassen Sie bitte, das der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung II an uns geschickt wird (gilt nicht bei der Außerbetriebsetzung).
  • Für die Rücksendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung II wird eine Gebühr von 10,20 € erhoben.
  • Zulassung durch Beauftragte
    Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
    und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter).
  • Firmenanmeldung
    Sollte eine Firmenanmeldung erfolgen, ist der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung sowie ein Ausweisdokument des Firmeninhabersvertreters vorzulegen.
    Unternehmen die nicht der Meldepflicht beim Gewerbeamt unterliegen, benötigen einen Nachweis über die Betriebsstätte (Briefkopf oder Visitenkarte etc) Voraussetzung für die Kfz-Zulassung im Landratsamt Starnberg (BürgerService) ist, dass der Gewerbebetrieb im Landkreis Starnberg angemeldet ist.
  • Minderjährige
    Wird ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
    Ist nur eine Person erziehungsberechtigt, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt notwendig.
  • Kfz-Kennzeichen
    Für das Kfz-Kennzeichen werden beim Schilderverkauf separate Kosten berechnet.
  • Umfang der Informationen auf unserer Internet-Seite
    Bitte haben Sie Verständnis, dass von uns an dieser Stelle nur die gängigsten Verwaltungsvorgänge aufgelistet werden.
    Für spezielle Konstellationen nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr