Schifffahrt im Landkreis Starnberg
Ausflugsfahrten
Informationen zu Ausflugsfahrten auf dem Starnberger See und dem Ammersee erhalten Sie auf der Internetseite der Bayerischen Seen-Schiffahrt
Zuständigkeiten
Die Zulassung von Booten zum Befahren des Starnberger Sees (Segelboote, Elektromotorboote, Regatten, Motorboote) erteilt das Landratsamt Starnberg.
Wer einen Steg für den Starnberger See, Wörthsee oder Pilsensee errichten will, benötigt eine öffentlich rechtliche und privatrechtliche Genehmigung.
Die öffentlich rechtliche Genehmigung erteilt das Landratsamt Starnberg, die dazugehörige privatrechtliche Genehmigung der jeweilige Seeeigentümer.
» Boote auf dem Starnberger See, Pilsen- und Wörthsee (Antragsformulare und Infoblätter)
» Die Zulassung von Booten zum Befahren des Ammersees und Genehmigungen zum Errichten von Stegen am Ammersee erteilt das Landratsamt Landsberg.
Schiffahrtsordnung