Kreisjugendamt Starnberg
Als örtlicher Träger der der öffentlichen Jugendhilfe hat der Landkreis Starnberg ein Jugendamt errichtet, das Kreisjugendamt Starnberg.
Das Kreisjugendamt Starnberg besteht aus
- dem Jugendhilfeausschuss und
- der Verwaltung des Jugendamts.
Die Verwaltung des Jugendamts wiederum besteht aus
- dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und
- dem Fachbereich Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport .
Jahresberichte
Format: PDF, 25,9 MB
» alternative Ausgabe als Text-Datei
[Format: PDF, 1,1 MB]
Die Jahresberichte 2020 und 2021 verzögern sich leider aus technischen Gründen. Aus organisatorischen Gründen werden sie nur den Teil Zahlen – Daten – Fakten umfassen.
Die Kinder-, Jugend und Familienberatungsstelle des Landkreises Starnberg veröffentlicht eigene Tätigkeitsberichte.
Rechtsgrundlagen
§§ 69 bis 72a des Achten Buchs Sozialgesetzbuch
Artikel 15 bis 23 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze
Satzung für das Jugendamt des Landkreises Starnberg vom 14.12.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10 vom 17. März 2021)