Kreisjugendamt Starnberg
Als örtlicher Träger der der öffentlichen Jugendhilfe hat der Landkreis Starnberg ein Jugendamt errichtet, das Kreisjugendamt Starnberg.
Das Kreisjugendamt Starnberg besteht aus
- dem Jugendhilfeausschuss und
- der Verwaltung des Jugendamts.
Die Verwaltung des Jugendamts wiederum besteht aus
Rechtsgrundlagen
§§ 69 bis 72a des Achten Buchs Sozialgesetzbuch
Artikel 15 bis 23 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze
Satzung für das Jugendamt des Landkreises Starnberg vom 14.12.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10 vom 17. März 2021)