Oldtimerkennzeichen
Für die erstmalige Vergabe einer roten Nummer für Oldtimer vereinbaren Sie bitte unter der Rufnummer 08151 / 148 77148 einen Termin mit einer unserer beiden Teamleitungen.
Voraussetzungen für diese Dienstleistung
Voraussetzung für die Kfz-Zulassung im Landratsamt Starnberg (BürgerService) ist Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg.
Das Oldtimerkennzeichen kann nur auf die Privatadresse zugelassen werden.
Oldtimerkennzeichen
Oldtimerkennzeichen werden Fahrzeugen mit einem Mindestalter von 30 Jahren zugeteilt. Maßgeblich ist hierbei der Tag der ersten Fahrzeugzulassung.
Sie dürfen nicht für den täglichen Gebrauch verwendet werden.
Voraussetzung ist zudem ein sog. Oldtimergutachten, das von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z. B. TÜV, Dekra, KÜS) nach § 23 (neu) StVZO erstellt wird.
Die bisher ausgegebenen Oldtimerkennzeichen (07-Kennzeichen) haben Bestandsschutz.
Gilt nur bei Umzug, nicht bei Kauf. (d.h. bei Umzug muss der Oldtimer nicht unbedingt 30 Jahre alt sein).
Will der Antragsteller jedoch eine weiteres Fahrzeug hinzunehmen, so gilt der Bestandschutz nicht.
Der Verwendungszweck beschränkt sich auf
- die Erhaltung des Kulturgutes
- Teilnahme an Oldtimer-Treffen
- Wagenpflege
- Werkstattbesuche
- Vorfahrt bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z. B. TÜV, Dekra, KÜS etc.) für einen freiwilligen Wartungs-Check
Für die erstmalige Bearbeitung werden benötigt
- ein behördliches Führungszeugnis zur Erlangung eines roten Dauerkennzeichens, das bei der Gemeinde zu beantragen ist
- den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung II
- noch angemeldete Fahrzeuge müssen abgemeldet werden
- bei Oldtimern, die im Ausland erworben werden, die dortigen Fahrzeugpapiere
- bei Erwerb in einem Nicht-EU-Land der Verzollungsnachweis
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Versicherungsbestätigung für ein rotes Dauerkennzeichen
- Versicherungsnachweis in Form der 7-stelligen eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) für ein rotes Kennzeichen
- ein Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO (von TÜV, Dekra oder KÜS)
- Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
- Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
Sollen zur bestehenden 07-er Nummer weitere Fahrzeuge hinzugenommen werden, sind folgende Unterlagen nötig
- den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung II
- noch angemeldete Fahrzeuge müssen abgemeldet werden
- bei Oldtimern, die im Ausland erworben werden, die dortigen Fahrzeugpapiere
- bei Erwerb in einem Nicht-EU-Land der Verzollungsnachweis
- ein Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO (von TÜV, Dekra oder KÜS)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung)
- Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
- Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
Gebühr
Ergänzende Hinweise
- Oldtimerkennzeichen erkennen Sie an der roten Farbe der Ziffern und Zahlen
- die Kfz-Steuer für Motorräder beträgt 46,- € jährlich
- die Kfz-Steuer für alle anderen Fahrzeuge beträgt 191,- € jährlich
- pro Fahrzeug erhalten Sie einen Fahrzeugschein
- vom Antragsteller ist ein Fahrtenbuch zu führen
Bitte bringen Sie unbedingt den Reservierungs-PIN mit (bei Online-Reservierung ausdrucken, bei telefonischer Reservierung PIN geben lassen). Ohne Reservierungs-PIN kann Ihr Wunschkennzeichen leider nicht ermittelt werden.