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Notwendige Unterlagen



  • Antrag auf Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr 
  • Vorlage der Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO
    (Sollten Sie diese Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug nicht besitzen, so wäre diese mit dem entsprechenden "TÜV-Gutachten zur Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung" bei der Regierung von Oberbayern – sofern der Sitz des Unternehmens in Oberbayern liegt – vor der Antragstellung bei uns einzuholen.

Zuständige Stelle

Verkehrswesen
Fachbereich 30

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77425
08151 148-11425
schwertransporte@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
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