Das Landratsamt Starnberg arbeitet grundsätzlich mit Terminvereinbarung. Wenden Sie sich daher bitte vor Ihrem Besuch an den für Ihr Anliegen zuständigen Bereich. Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin die ausgedruckte oder digitale Bestätigung sowie zum Abgleich Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Um sich selbst und andere zu schützen, empfehlen wir Ihnen dringend, eine Maske zu tragen und ausreichend Abstand zu halten.
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Vorlage der Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO (Sollten Sie diese Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug nicht besitzen, so wäre diese mit dem entsprechenden "TÜV-Gutachten zur Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung" bei der Regierung von Oberbayern – sofern der Sitz des Unternehmens in Oberbayern liegt – vor der Antragstellung bei uns einzuholen.
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Der BürgerService öffnet abweichend von den o.g. Öffnungszeiten morgens bereits ab 7.00 Uhr.
Zugang ins Landratsamt nur mit Terminbestätigung! Bitte bringen Sie die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung, sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Zu allen persönlichen Terminen empfehlen wir eine Maske zu tragen und ausreichend Abstand zu halten. Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner