Geflügel
Jede:r Geflügelhalter:in, egal ob gewerbsmäßig oder privat, ist gemäß §26 VVVO verpflichtet seine/ihre Geflügelhaltung (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner/Pute, Wachteln oder Laufvögel) vor Beginn der Tätigkeit beim örtlich zuständigen Veterinäramt anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass eine Alleinhaltung nach §2 TierSchG nicht artgerecht und somit untersagt ist.
Bitte machen Sie sich mit der Broschüre des LGL Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung vertraut.
Ebenfalls zu kontaktierende Stellen:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB
Krumpperstraße 18 - 20
82362 Weilheim i.OBTelefon: 0881 994-0
E-Mail: poststelle@aelf-wm.bayern.de
Internet: https://www.aelf-wm.bayern.de/landwirtschaft/tierhaltung/index.php