Seiteninhalt

Geflügel



Jede:r Geflügelhalter:in, egal ob gewerbsmäßig oder privat, ist gemäß §26 VVVO verpflichtet seine/ihre Geflügelhaltung (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner/Pute, Wachteln oder Laufvögel) vor Beginn der Tätigkeit beim örtlich zuständigen Veterinäramt anzumelden. 

Bitte beachten Sie, dass eine Alleinhaltung nach §2 TierSchG nicht artgerecht und somit untersagt ist.

Bitte machen Sie sich mit der Broschüre des LGL Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung vertraut.




Ebenfalls zu kontaktierende Stellen:


Zuständige Stelle

Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz
Fachbereich 33

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77383
08151 148-11652
veterinaerwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/33

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr