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Sportförderung und Übungsleiterzuschüsse


Zuschüsse

  • Übernahme von 50% der Kosten der reinen Übungsleitergrundausbildung
    (Lehrgangskosten, Übernachtung, Fahrtkosten)
  • Bezuschussung eines Defizits, entstanden durch Kosten für Organisation / Durchführung eines Turniers / sonstige sportliche Veranstaltung.
    Zuschuss 50% des Defizits, maximal aber 1000 €
  • Staatl. Bezuschussung der Aufwendung für Übungsleitervergütungen.
    Gewährung der Vereinspauschale ab 2006.
    Stichtag für den Antrag: 01.03. jeden Jahres.
  • Landkreiszuschuss zu Aufwendungen für Übungsleitervergütungen für Kinder und Jugendliche, Behinderte und junge Erwachsene.

Vereinspauschale

Vereine im Landkreis Starnberg können die Vereinspauschale zur Förderung des organisierten Sports durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Starnberg (Vereinspauschale) beantragen. Antragstellung ist bis 1. März des Förderjahres (Achtung: Ausschlussfrist). Hier finden Sie den erforderlichen Antrag und alle wichtigen Informationen:




Online Infoblatt  Erläuterungen zum Antrag auf Vereinspauschale



Sportförderung



Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77428
08151 148-11535
sport@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner