Sportförderung und Übungsleiterzuschüsse
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Zuschüsse
- Übernahme von 50% der Kosten der reinen Übungsleitergrundausbildung
(Lehrgangskosten, Übernachtung, Fahrtkosten) - Bezuschussung eines Defizits, entstanden durch Kosten für Organisation / Durchführung eines Turniers / sonstige sportliche Veranstaltung.
Zuschuss 50% des Defizits, maximal aber 1000 € - Staatl. Bezuschussung der Aufwendung für Übungsleitervergütungen.
Gewährung der Vereinspauschale ab 2006.
Stichtag für den Antrag: 01.03. jeden Jahres. - Landkreiszuschuss zu Aufwendungen für Übungsleitervergütungen für Kinder und Jugendliche, Behinderte und junge Erwachsene.
Vereinspauschale
Voraussetzungen und Hinweise zum Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
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