Gesundheit & Pflege
Rund um das Thema Pflege
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie dort auch pflegeversichert. Die Adresse Ihrer Krankenkasse ist also gleichzeitig die Adresse Ihrer Pflegeversicherung.
Aktuelle Änderungen in der Pflegeversicherung finden Sie unter
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit einer festgelegten Schwere bestehen.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten die Firma medicproof, begutachten auf Antrag als unabhängige Institutionen und leiten das Pflegegutachten an die Pflegekasse weiter.
Wie erhalten Sie Leistungen der Pflegeversicherung?
Leistungen werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Auskünfte zur Antragstellung bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie zurück an Ihre Pflegekasse. Diese ist verpflichtet, innerhalb von 20 Arbeitstagen einen Termin für eine Begutachtung anzubieten.
Bevor Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, findet ein Hausbesuch zur Begutachtung statt. Dieser Termin wird immer schriftlich oder telefonisch mit Ihnen oder Ihrer gesetzlichen Betreuung vereinbart. Bei der Begutachtung wird anhand eines Fragenkatalogs die Pflegebedürftigkeit eingeschätzt und dieses Gutachten der Pflegekasse vorgelegt.
Bevor Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, kann es hilfreich sein, sich mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin zu beraten.
Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder beim Medizinischen Dienst Bayern
Tel. 0911-66068 555; E-Mail: pflege@mdk-bayern.de
Pflegebedürftige, nicht versicherte Menschen können Leistungen vom Bezirk Oberbayern erhalten. Näheres unter Wirtschaftliche Hilfen.
Welche Pflegegrade gibt es?
Wurde bei der Begutachtung eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, erfolgt die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden, der das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit angibt. Je höher dabei der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Bewilligung oder Ablehnung
Die Pflegekasse orientiert sich an der Empfehlung des Gutachtens und entscheidet daraufhin über den Antrag. Die Pflegebedürftigen erhalten das Ergebnis der Einstufung von ihrer Pflegekasse. Im Falle einer ablehnenden Entscheidung des Antrags kann innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Welche Leistungen gibt es?
Pflegegeld und Pflegesachleistung für häusliche Pflege
Ab dem Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige monatliche Leistungen aus der Pflegeversicherung entweder als Pflegegeld zur freien Verfügung oder als Pflegesachleistung für Leistungen, die durch ambulante Pflegedienste erbracht werden. Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert und dann anteilig in Anspruch genommen werden.
Unabhängig von der Höhe des Pflegegrads hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag kann zur Erstattung von Aufwendungen z.B. für Tages- oder Nachtpflege, bestimmte Leistungen der ambulanten Pflegedienste oder Kurzzeitpflege sowie für Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Tages- und Nachtpflege
Unter Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung. Für die Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege in entsprechenden Einrichtungen stehen ebenfalls Leistungen in gleicher Höhe wie die Sachleistung zur Verfügung. Diese Leistung umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Hilfe lässt sich mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege kombinieren.
Die monatlichen Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Pflegegrad | Entlastungsbetrag abulant, zweckgebunden |
Pflegegeld ambulant |
Sachleistung ambulant |
Tages- oder Nachtpflege |
Vollstationäre Pflege |
Pflegegrad 1 | 125 € | 125 € | |||
Pflegegrad 2 | 125 € | 316 € | 689 € | 689 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 125 € | 545 € | 1298 € | 1298 € | 1262 € |
Pflegegrad 4 | 125 € | 728 € | 1612 € | 1612 € | 1775 € |
Pflegegrad 5 | 125 € | 901 € | 1995 € | 1995 € | 2005 € |
Landespflegegeld
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 erhalten im Bundesland Bayern einmal jährlich das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro pro Jahr. Anspruchsvoraussetzungen: Mindestens Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz in Bayern.
Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de
Pflegehilfsmittel
Sogenannte Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Die Kosten für Verbrauchsprodukte in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat, z.B. für Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, werden von der Pflegekasse erstattet.
Pflegebedürftigkeit | Leistungen |
Pflegegrad 1-5 | 40 € |
Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
Damit auch private Pflegepersonen sich Zeit für Erholung nehmen können, oder wenn diese vorübergehend verhindert sind, übernimmt die Pflegeversicherung mit den Leistungen der Verhinderungspflege die Kosten einer Ersatzpflege.
Pflegebedürftigkeit | Leistungen |
Pflegegrad 1 | |
Pflegegrad 2-5 | 1612 € für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen |
Außerdem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Aber: Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Kurzzeitpflege
Sind Pflegebedürftige nur für einen begrenzten Zeitraum auf vollstationäre Pflege angewiesen oder ist eine außergewöhnliche Situation für einen kurzen Zeitraum zu überbrücken, so kann die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung eine Lösung sein.
Pflegebedürftigkeit | Leistungen |
Pflegegrad1 | pro Monat : bis zu 125 € einsetzbarer Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2-5 | Pro Kalenderjahr: 1612 € für Kosten der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wenn pflegebedürftige Personen zu Hause gepflegt werden, kann die Anpassung des Wohnumfeldes eine enorme Hilfe sein. Hierfür können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:
Pflegebedürftigkeit | Leistungen: maximaler Zuschuss je Maßnahme |
Pflegegrad 1 | 4000 € |
Pflegegrad 1 wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen (Pflege-WG) |
16000 |
Pflegegrad 2-5 | 4000 € |
Pflegegrad 2-5 wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen (Pflege-WG) |
16000 € |
Leistungen der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege
Pflegebedürftige Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben, werden durch Leistungen der vollstationären Pflege unterstützt. Für den Platz in einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse monatlich:
Pflegebedürftigkeit | Leistungen: maximaler Zuschuss je Maßnahme |
Pflegegrad 1 | Zuschuss in Höhe von 125 € |
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1262 € |
Pflegegrad 4 | 1775 € |
Pflegegrad 5 | 2005 € |
Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad
Wenn Personen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine längerfristige Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung, können sie für einen Zeitraum bis zu vier Wochen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen.
Reichen diese Leistungen nicht aus, besteht ein Anspruch auf Aufnahme in eine Kurzzeit-Pflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege bis zu einem Betrag von jährlich 1.612 Euro.
Angebote bei Pflegebedürftigkeit im Landkreis Starnberg
Tagespflege
Die Möglichkeit eine Einrichtung der Tagespflege zu besuchen gilt als ein wichtiges Unterstützungsangebot für pflegende Angehörige. Einrichtungen der Tagespflege bieten für ältere und pflegebedürftige Menschen eine tagesstrukturierende und aktivierende Betreuung. Der Besuch kann beispielsweise täglich oder auch nur an einzelnen Wochentagen erfolgen. Durch das Angebot der Tagespflege können die vertraute Umgebung und die eigene Wohnung aufrechterhalten und dabei die notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen von Fachkräften gewährleistet werden.
Unsere GeoLIS-Karte stellt die Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg in einer digitalen Karte dar.
Dazu gehören auch die Einrichtungen der Pflegeplatz- und Tagespflegebörse sowie ambulante Pflegedienste.
(12 Adressen)
Am Grundweiher 2
82347 BernriedTelefon: 08158 - 90 40 270
E-Mail: info@krankenpflege-tutzing.de
E-Mail: tagespflege-bernried@krankenpflege-tutzing.de
Internet: https://www.krankenpflege-tutzing.de/
Tagespflege im BRK MehrGenerationenCampus Gauting
Starnberger Straße 36 f
82131 GautingTelefon: 08151 2602-6120
E-Mail: mgc-tagespflege@brk-starnberg.de
Internet: https://www.mgc-gauting.de/Tagespflege..1019,,,2.html
Tages - und Begegnungsstätte beim Sozialdienst Gilching
Andechser Strasse 3
82205 GilchingTelefon: 08105 - 778 247
E-Mail: info@sozialdienst-gilching.de
Tagespflege der Nachbarschaftshilfe Inning e.V.
Enzenhofer Weg 9
82266 Inning am AmmerseeTelefon: 08143- 992 6467 (Tagespflege)
E-Mail: tagespflege@nbh-inning.de
Internet: https://www.nachbarschaftshilfe-inning.de/Tagespflege
Tagespflege Pilsensee, Seefeld
Anton-Ettmayr-Straße 6
82229 SeefeldTelefon: 08152 904 1010
E-Mail: tagespflege@seniorenquartier-pilsensee.de
Internet: https://www.seniorenquartier-pilsensee.de/tagespflege/
Tagespflege Tiefental, Seeshaupt
Tiefentalweg 11
82402 SeeshauptTelefon: 08801 915 2784
E-Mail: nbh-tagespflege@t-online.de
Internet: https://www.nbh-seeshaupt.de/de/unsere-tagespflege/
Tagespflege im Ilse Kubaschewski Haus
Hanfelder Straße 10
82319 StarnbergTelefon: 08158 90 40 270
Telefon: 08151 971 59 17
E-Mail: tagespflege-tutzing@krankenpflege-tutzing.de
Internet: https://krankenpflege-tutzing.de/leistungen-angebote/tagespflegen/tagespflege-starnberg
Enzianstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 965 95 55
E-Mail: info@simona-dorn.de
Internet: https://www.simona-dorn.de/
Tagespflege Quinthaus, Tutzing
Traubinger Straße 17
82327 TutzingTelefon: 08158 90 40 270
E-Mail: tagespflege-tutzing@krankenpflege-tutzing.de
Internet: https://krankenpflege-tutzing.de/leistungen-angebote/tagespflegen/tagespflege-tutzing
Tagespflege der Nachbarschaftshilfe Weßling
Höhenrainäcker 29
82234 WeßlingTelefon: 08153 48 41
E-Mail: tagespflege@nbh-wessling.de
Villa Via Vita - Julia Melnitzki Tagespflege
Hardtstraße 15a
82407 WielenbachTelefon: 08801 925 8630
E-Mail: kontakt@villa-via-vita.de
Internet: https://villa-via-vita.de/Bayrische-Tagespflege-mit-kanadischem-Flaire.html
Tagespflege im Urban-Dettmar-Haus
Dorfstraße 26
82237 WörthseeTelefon: 08153 8788
Telefon: 08153 95 33 97 0
E-Mail: tagespflege@nbh-woerthsee.de
Internet: http://nbh-woerthsee.de/tagespflege-2
Senioren- und Pflegeheime, Kurzzeitpflege und beschützende Wohnbereiche
Manchmal wird ein Umzug in eine Einrichtung der Altenhilfe notwendig, wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, Ihren Alltag weitgehend selbstständig oder mit Unterstützung durch ambulante Hilfen oder Angehörige zu gestalten. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten eines Umzugs in eine stationäre Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) zu informieren.
Das richtige Seniorenheim – Informationen und Checkliste
Worauf muss ich achten, wenn ich für mich oder meine Angehörigen nach einem geeigneten Senioren- und Pflegeheim suche? Mit Hilfe der Checkliste lassen sich Qualität und Leistungen verschiedener Einrichtungen anhand konkreter Kriterien wie Lage und Ausstattung der Häuser, Service- und Dienstleistungen, Berücksichtigung von Bewohnerinteressen und Kosten vergleichen und bieten damit eine gute Entscheidungshilfe. Die Checkliste wurde in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund erarbeitet.
Sie finden die Checkliste unter www.bagso.de/publikationen/checkliste/das-richtige-pflege-und-seniorenheim
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege bietet Pflege in einer stationären Einrichtung für eine begrenzte Zeit, wenn beispielsweise die pflegenden Angehörigen krank oder im Urlaub sind oder eine vorübergehende Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder bis zum Abschluss von notwendigen Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich erforderlich ist. Kurzzeitpflegeplätze werden von den meisten stationären Einrichtungen im Landkreis angeboten.
Beschützende oder gerontopsychiatrische Pflege
Als „beschützende“ oder auch „gerontopsychiatrische Bereiche“ werden Abteilungen von stationären Einrichtungen bezeichnet, in denen demenzkranke Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf versorgt werden. Die Aufnahme in eine beschützende Abteilung geschieht mit richterlichem Beschluss vom zuständigen Betreuungsgericht und muss vom gesetzlich bestellten Betreuer beantragt werden.
Unsere GeoLIS-Karte stellt die Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg in einer digitalen Karte dar.
Dazu gehören auch die Einrichtungen der Pflegeplatz- und Tagespflegebörse sowie ambulante Pflegedienste.
(15 Adressen)
für MS-Patienten, Langzeitpflege, Kurzzeitpflege
Milchberg 21a
82335 BergTelefon: 08151 261-244
Fax: 08151 261-210
E-Mail: info@ms-klinik.de
Internet: https://www.haus-der-freunde.de/
Langzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich
Franz-Eisele-Allee 1
82340 FeldafingTelefon: 08158-933-0
E-Mail: sg-empfang@brk-starnberg.de
Internet: https://www.schloss-garatshausen.de/
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege
Josef-Cischek-Platz 1
82131 GautingTelefon: 089 895 565 90
Telefon: 089 895 565 9130
Fax: 089 895 565 9129
BRK MehrGenerationenCampus Gauting
Pflege in Hausgemeinschaften am CampusLangzeitpflege, Kurzzeitpflege
Starnberger Straße 36 f
82131 GautingTelefon: 089 205 861 01
E-Mail: mgc-verwaltung@brk-starnberg.de
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Wohnbereich für Demenzerkrankte
Andechser Straße 1
82205 GilchingTelefon: 08105 730 943 02
Telefon: 08105 730 943 04
Fax: 08105 730 4133
E-Mail: rotkreuzhaus@brk-starnberg.de
Internet: www.rotkreuzhaus-gilching.de
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich, Beschützender Bereich
Weßlinger Straße 11
82205 GilchingTelefon: 08105 277 33 0
E-Mail: gilching@pichlmayr.de
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich, Beschützender Bereich
Reineckestraße 16b
82211 HerrschingTelefon: 08152 395 66-0
Fax: 08152 395 66-80
Internet: https://www.johanniter.de/johanniter-seniorenhaeuser/standorte/johanniter-haus-herrsching/
Seniorenresidenz Haus am Pilsensee
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Beschützender Bereich
Pilsenseestraße 6
82211 Herrsching - WiddersbergTelefon: 089 945 396-20
Fax: 089 945 396-16
E-Mail: info@stemag.net
Internet: https://www.stemag.net/
Langzeitpflege
Seestraße 65
82211 Herrsching-BreitbrunnTelefon: 08152 924 840
E-Mail: info@alternative-altenhilfe.de
Internet: https://alternative-altenhilfe.de/
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege
Sanatoriumstraße 1
82152 KraillingTelefon: 089 856 87-0
Fax: 089 856 87-100
E-Mail: waldsanatorium@barmherzige.net
Internet: https://www.altenheim-waldsanatorium.de/
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich, Beschützender Bereich
Rudolf-von-Hirsch-Str. 27
82152 KraillingTelefon: 089 895 17 6
Fax: 089 895 17 822
E-Mail: maria-eich@caritasmuenchen.org
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich
Anton-Ettmayr-Straße 2
82229 SeefeldTelefon: 08152 7911 506
E-Mail: info@seniorenstift-pilsensee.de
Internet: https://www.seniorenquartier-pilsensee.de/seniorenstift/
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege
Riedeselstraße 6
82319 StarnbergTelefon: 08151 777-0
Internet: https://altenhilfe.rummelsberger-diakonie.de/standorte/soecking-rummelsberger-stift/ueber-uns/
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich, Beschützender Bereich
Waldschmidtstraße 16
82319 StarnbergTelefon: 08151 263 - 0
Fax: 08151 263-15
E-Mail: rummelsberger-stift@rummelsberger.net
Internet: https://altenhilfe.rummelsberger-diakonie.de/standorte/starnberg-rummelsberger-stift/unser-haus/
Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich
Harkirchner Straße 7
82319 Starnberg-PerchaTelefon: 08151-915 590
E-Mail: altenhilfe.starnberg@malteser.org
Internet: https://www.malteserstift-percha.de/
Beratung
Beratung rund um die Pflege
(4 Adressen)
Pflegestützpunkt im Landratsamt Starnberg
Moosstraße 18b
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77733
Telefon: 0800-772 1111 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr (gebührenfrei))
Internet: www.pflegeservice-bayern.de
Beratungstelefon »Pflege und Wohnen«
Telefon: 089 21 17 11 2, (Mo-Fr 8 - 12 Uhr, Donnerstag 15 - 18 Uhr)
E-Mail: lebenimalter.bayern@vdk.de
COMPASS Private Pflegeberatung GmbH
Telefon: 0800-101 8800 (Mo - Fr 8 - 19 Uhr, Samstag 10 - 16 Uhr (gebührenfrei))
E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de
Internet: www.compass-pflegeberatung.de
Pflegestützpunkt Landkreis Starnberg
Der Pflegestützpunkt im Landkreis Starnberg wurde eröffnet. Aufgabe ist es unabhängig und umfassend Pflegeberatung für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Starnberg anzubieten. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lk-starnberg.de/pflegestützpunkt.
Beratung für pflegende Angehörige
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die Rat, Hilfe und Unterstützung benötigen, finden bei den Fachstellen für pflegende Angehörige eine Anlaufstelle, die unabhängig und kostenfrei berät. Die Fachstellen geben Informationen zu allen Leistungen der Pflegeversicherung und helfen dabei, die passenden Angebote zur Pflege und Betreuung vor Ort zu finden. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen, Angehörigengruppen und Schulungen angeboten. Die Beratung kann in einigen Gemeinden in den Außenstellen und auf Wunsch bei einem Hausbesuch erfolgen.
(2 Adressen)
Fachstelle für pflegende Angehörige (östlicher Landkreis)
BRK Kreisverband StarnbergMünchner Straße 33
82319 StarnbergTelefon: 08151 - 2 60 21 12
Fachstelle für pflegende Angehörige (westlicher Landkreis)
Enzenhofer Weg 9
82266 InningTelefon: 08143-999 39 33
Fax: 08143-998 68 5
E-Mail: fs.pfl.angehoerige@nbh-inning.de
Beratung und Entlastung für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz
Die meisten Menschen mit Demenz werden zu Hause von Angehörigen gepflegt und betreut. Entlastungsangebote können dabei unterstützen, dass Angehörige Zeit für sich finden und Menschen mit einer dementiellen Erkrankung länger zu Hause in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.
Es gibt verschiedene Angebote der Entlastung, die hilfreich sein können. Dazu zählen das Angebot von Alltagsbegleiterinnen und - begleitern, die stundenweise im häuslichen Bereich unterstützen, die Angebote der Tagespflege, Gruppenangebote wie Betreuungs- und Angehörigengruppen und Vorträge zu demenzspezifischen Themen.
Nähere Auskünfte, welche Angebote es in den Landkreisgemeinden gibt, erteilen die Fachstellen für pflegende Angehörige.
(3 Adressen)
Hanfelder Straße 10
82319 StarnbergTelefon: 08151 - 65054 - 40
Fax: 08151 - 65054 - 18
E-Mail: ehk@ilse-kubaschewski-stiftung.de
Internet: www.ilse-kubaschewski-stiftung.de
Alzheimer-Gesellschaft München
Demenztelefon
Telefon: 089 47 51 85 (Mo, Di, Do, Fr: 10 bis 12 Uhr; Mi, Do: 16.00 bis 18.00 Uhr)
Caritas-Zentrum Muenchen Süd-West und Wuermtal
Beratungstermine in der Gautinger Insel 1 x monatlich, jeweils Mittwochnachmittag
Pippinger Straße 97 a
81247 MünchenTelefon: 089 829 92 00
Fax: 089 829 92 040