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Gesundheit & Pflege



Rund um das Thema Pflege

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie dort auch pflegeversichert. Die Adresse Ihrer Krankenkasse ist also gleichzeitig die Adresse Ihrer Pflegeversicherung.

Aktuelle Änderungen in der Pflegeversicherung finden Sie unter
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit einer festgelegten Schwere bestehen.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten die Firma medicproof, begutachten auf Antrag als unabhängige Institutionen und leiten das Pflegegutachten an die Pflegekasse weiter.

Wie erhalten Sie Leistungen der Pflegeversicherung?

Leistungen werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Auskünfte zur Antragstellung bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie zurück an Ihre Pflegekasse. Diese ist verpflichtet, innerhalb von 20 Arbeitstagen einen Termin für eine Begutachtung anzubieten.
Bevor Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, findet ein Hausbesuch zur Begutachtung statt. Dieser Termin wird immer schriftlich oder telefonisch mit Ihnen oder Ihrer gesetzlichen Betreuung vereinbart. Bei der Begutachtung wird anhand eines Fragenkatalogs die Pflegebedürftigkeit eingeschätzt und dieses Gutachten der Pflegekasse vorgelegt.
Bevor Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, kann es hilfreich sein, sich mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin zu beraten.

Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder beim Medizinischen Dienst Bayern
Tel. 0911-66068 555; E-Mail: pflege@mdk-bayern.de

Pflegebedürftige, nicht versicherte Menschen können Leistungen vom Bezirk Oberbayern erhalten. Näheres unter Wirtschaftliche Hilfen.

Welche Pflegegrade gibt es?

Wurde bei der Begutachtung eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, erfolgt die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden, der das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit angibt. Je höher dabei der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bewilligung oder Ablehnung

Die Pflegekasse orientiert sich an der Empfehlung des Gutachtens und entscheidet daraufhin über den Antrag. Die Pflegebedürftigen erhalten das Ergebnis der Einstufung von ihrer Pflegekasse. Im Falle einer ablehnenden Entscheidung des Antrags kann innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Welche Leistungen gibt es?

Pflegegeld und Pflegesachleistung für häusliche Pflege

Ab dem Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige monatliche Leistungen aus der Pflegeversicherung entweder als Pflegegeld zur freien Verfügung oder als Pflegesachleistung für Leistungen, die durch ambulante Pflegedienste erbracht werden. Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert und dann anteilig in Anspruch genommen werden.

Unabhängig von der Höhe des Pflegegrads hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag kann zur Erstattung von Aufwendungen z.B. für Tages- oder Nachtpflege, bestimmte Leistungen der ambulanten Pflegedienste oder Kurzzeitpflege sowie für Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.


Tages- und Nachtpflege

Unter Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung. Für die Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege in entsprechenden Einrichtungen stehen ebenfalls Leistungen in gleicher Höhe wie die Sachleistung zur Verfügung. Diese Leistung umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Hilfe lässt sich mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege kombinieren.

Die monatlichen Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Pflegegrad Entlastungsbetrag abulant,
zweckgebunden
Pflegegeld
ambulant
Sachleistung
ambulant
Tages- oder
Nachtpflege
Vollstationäre
Pflege
Pflegegrad 1 125 €


125 €
Pflegegrad 2 125 € 316 € 689 € 689 € 770 €
Pflegegrad 3 125 € 545 € 1298 € 1298 € 1262 €
Pflegegrad 4 125 € 728 € 1612 € 1612 € 1775 €
Pflegegrad 5 125 € 901 € 1995 € 1995 € 2005 €

Landespflegegeld

Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 erhalten im Bundesland Bayern einmal jährlich das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro pro Jahr. Anspruchsvoraussetzungen: Mindestens Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz in Bayern.
Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de 

Pflegehilfsmittel

Sogenannte Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Die Kosten für Verbrauchsprodukte in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat, z.B. für Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, werden von der Pflegekasse erstattet.

Pflegebedürftigkeit Leistungen
Pflegegrad 1-5 40 €

Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson

Damit auch private Pflegepersonen sich Zeit für Erholung nehmen können, oder wenn diese vorübergehend verhindert sind, übernimmt die Pflegeversicherung mit den Leistungen der Verhinderungspflege die Kosten einer Ersatzpflege.

Pflegebedürftigkeit Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2-5 1612 € für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen


Außerdem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.

Aber: Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Kurzzeitpflege

Sind Pflegebedürftige nur für einen begrenzten Zeitraum auf vollstationäre Pflege angewiesen oder ist eine außergewöhnliche Situation für einen kurzen Zeitraum zu überbrücken, so kann die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung eine Lösung sein.

Pflegebedürftigkeit Leistungen
Pflegegrad1 pro Monat : bis zu 125 € einsetzbarer Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2-5 Pro Kalenderjahr: 1612 € für Kosten der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen


Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


Wenn pflegebedürftige Personen zu Hause gepflegt werden, kann die Anpassung des Wohnumfeldes eine enorme Hilfe sein. Hierfür können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

Pflegebedürftigkeit Leistungen: maximaler Zuschuss je Maßnahme
Pflegegrad 1 4000 €
Pflegegrad 1 
wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen (Pflege-WG)
16000 
Pflegegrad 2-5 4000 €
Pflegegrad 2-5

wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen (Pflege-WG)



16000 €


Leistungen der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege


Pflegebedürftige Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben, werden durch Leistungen der vollstationären Pflege unterstützt. Für den Platz in einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse monatlich:

Pflegebedürftigkeit Leistungen: maximaler Zuschuss je Maßnahme
Pflegegrad 1 Zuschuss in Höhe von 125 €
Pflegegrad 2 770 €
Pflegegrad 3 1262 €
Pflegegrad 4 1775 €
Pflegegrad 5 2005 €


Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad

Wenn Personen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine längerfristige Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung, können sie für einen Zeitraum bis zu vier Wochen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen.

Reichen diese Leistungen nicht aus, besteht ein Anspruch auf Aufnahme in eine Kurzzeit-Pflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege bis zu einem Betrag von jährlich 1.612 Euro.



Angebote bei Pflegebedürftigkeit im Landkreis Starnberg

Tagespflege

Die Möglichkeit eine Einrichtung der Tagespflege zu besuchen gilt als ein wichtiges Unterstützungsangebot für pflegende Angehörige. Einrichtungen der Tagespflege bieten für ältere und pflegebedürftige Menschen eine tagesstrukturierende und aktivierende Betreuung. Der Besuch kann beispielsweise täglich oder auch nur an einzelnen Wochentagen erfolgen. Durch das Angebot der Tagespflege können die vertraute Umgebung und die eigene Wohnung aufrechterhalten und dabei die notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen von Fachkräften gewährleistet werden.

Unsere GeoLIS-Karte stellt die Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg in einer digitalen Karte dar.
Dazu gehören auch die Einrichtungen der Pflegeplatz- und Tagespflegebörse sowie ambulante Pflegedienste.

Externer Link: ambulante Pflegedienste



(11 Adressen)




Sozialdienst Gilching - Tages - und Begegnungsstätte

Andechser Strasse 3

82205  Gilching

Telefon: 08105 - 778247

Telefon: 08105 77 82 42  (Essen auf Rädern, Montag bis Freitag)

Fax: 08105 - 778253

E-Mail: info@sozialdienst-gilching.de

Internet: www.sozialdienst-gilching.de


Tagespflege der Nachbarschaftshilfe Inning e.V.

Mahlzeitenlieferung und gemeinsamer Mittagstisch: Montag bis Freitag

Enzenhofer Weg 9

82266 Inning am Ammersee

Telefon: 08143- 24194-94

Fax: 08143-998685

E-Mail: tagespflege@nbh-inning.de

Internet: www.nbh-inning.de





Tagespflege im Ilse Kubaschewski Haus

Hanfelder Straße 10

82319 Starnberg

Telefon: 08151-9715917

Fax: 081519715916

E-Mail: tagespflege@krankenpflege-tutzing.de

Internet: www.krankenpflege-tutzing.de


Tagespflege im Urban-Dettmar-Haus

Dorfstraße 26

82237 Wörthsee

Telefon: 08153 8788

Telefon: 08153 95 33 97 0

Fax: 08153 9788

E-Mail: kontakt@nbh-woerthsee.de

Internet: http://nbh-woerthsee.de/tagespflege-2



Tagespflege Tutzing Quinthaus

Ambulante Krankenpflege Tutzing e.V.

Traubinger Straße 17

82327 Tutzing

Telefon: 08158  90 55 460

Internet: https://www.krankenpflege-tutzing.de/

E-Mail: tagespflege-tutzing@krankenpflege-tutzing.de


Senioren- und Pflegeheime, Kurzzeitpflege und beschützende Wohnbereiche

Manchmal wird ein Umzug in eine Einrichtung der Altenhilfe notwendig, wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, Ihren Alltag weitgehend selbstständig oder mit Unterstützung durch ambulante Hilfen oder Angehörige zu gestalten. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten eines Umzugs in eine stationäre Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) zu informieren.

Das richtige Seniorenheim – Informationen und Checkliste

Worauf muss ich achten, wenn ich für mich oder meine Angehörigen nach einem geeigneten Senioren- und Pflegeheim suche? Mit Hilfe der Checkliste lassen sich Qualität und Leistungen verschiedener Einrichtungen anhand konkreter Kriterien wie Lage und Ausstattung der Häuser, Service- und Dienstleistungen, Berücksichtigung von Bewohnerinteressen und Kosten vergleichen und bieten damit eine gute Entscheidungshilfe. Die Checkliste wurde in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund erarbeitet.
Sie finden die Checkliste unter www.bagso.de/publikationen/checkliste/das-richtige-pflege-und-seniorenheim 

 

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet Pflege in einer stationären Einrichtung für eine begrenzte Zeit, wenn beispielsweise die pflegenden Angehörigen krank oder im Urlaub sind oder eine vorübergehende Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder bis zum Abschluss von notwendigen Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich erforderlich ist. Kurzzeitpflegeplätze werden von den meisten stationären Einrichtungen im Landkreis angeboten.


Beschützende oder gerontopsychiatrische Pflege

Als „beschützende“ oder auch „gerontopsychiatrische Bereiche“ werden Abteilungen von stationären Einrichtungen bezeichnet, in denen demenzkranke Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf versorgt werden. Die Aufnahme in eine beschützende Abteilung geschieht mit richterlichem Beschluss vom zuständigen Betreuungsgericht und muss vom gesetzlich bestellten Betreuer beantragt werden.

 

Unsere GeoLIS-Karte stellt die Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Starnberg in einer digitalen Karte dar.
Dazu gehören auch die Einrichtungen der Pflegeplatz- und Tagespflegebörse sowie ambulante Pflegedienste.

Externer Link: ambulante Pflegedienste


(12 Adressen)


MehrGenerationenCampus Gauting

Pflege in Hausgemeinschaften

Starnberger Straße 36

82131 Gauting

Telefon: 08151 260 26 101

E-Mail: mgc-verwaltung@brk-starnberg.de

Internet: https://www.mgc-gauting.de/1032,,,2.html


Langzeitpflege ,  Wohnbereich

Caritas Marienstift Gauting

Josef-Cischeck-Platz 1

82131 Gauting

Telefon: 089/8955659-0

E-Mail: marienstift-gauting@caritasmuenchen.org

Internet: https://www.caritas-altenheim-gauting.de/de


Langzeitpflege ,  Kurzzeitpflege

Alternative Altenhilfe GmbH

Langzeitpflege

Seestraße 65

82211 Herrsching-Breitbrunn

Telefon: 08152 924840

E-Mail: Info@Alternative-Altenhilfe.de

Internet: www.alternative-altenhilfe.de


Langzeitpflege

Johanniter-Haus Herrsching

Langzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich

Reineckestraße 16b

82211 Herrsching

Telefon: 08152 39566-0

Internet: https://www.johanniter.de/johanniter-seniorenhaeuser/standorte/johanniter-haus-herrsching/


Langzeitpflege ,  gerontopsychiatrischer Bereich

Rotkreuzhaus Gilching, Pflege in Hausgemeinschaften

Langzeitpflege

Andechser Straße 1

82205 Gilching

Telefon: 08105 73094302

E-Mail: rotkreuzhaus@brk-starnberg.de

Internet: www.rotkreuzhaus-gilching.de


Langzeitpflege

BRK Schloss Garatshausen Pflegen und Wohnen am See

Langzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich

Franz-Eisele-Allee 1

82340 Feldafing

Telefon: 08158-933-0

Fax: 08158-933-108

E-Mail: sg-empfang@brk-starnberg.de

Internet: http://www.schloss-garatshausen.de/


Langzeitpflege ,  Wohnbereich ,  gerontopsychiatrischer Bereich

Malteserstift St. Josef

Langzeitpflege

Harkirchner Straße 7

82319 Starnberg-Percha

Telefon: 08151-91559-0

E-Mail: Altenhilfe.Starnberg@malteser.org

Internet: www.malteserstift-percha.de


Langzeitpflege ,  Wohnbereich

Rummelsberger Stift Söcking

Altenhilfeverbund Starnberg

Langzeitpflege, Kurzzeitpflege

Riedeselstraße 6

82319 Starnberg

Telefon: 08151 777-0

Internet: https://altenhilfe.rummelsberger-diakonie.de/wohnen/stationaeres-wohnen/


Langzeitpflege ,  Kurzzeitpflege

Senioren- und Pflegeeinrichtung Waldsanatorium bei Planegg

Langzeitpflege, Kurzzeitpflege

Sanatoriumstraße 1

82152 Krailling

Telefon: 089/85687-0

Fax: 089/85687-100

E-Mail: waldsanatorium@barmherzige.net

Internet: https://www.altenheim-waldsanatorium.de/


Langzeitpflege ,  Kurzzeitpflege ,  Wohnbereich

Seniorenresidenz Haus am Pilsensee

STEMAG GmbH & Co. KG

Langzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich

Pilsenseestraße 6

82211 Herrsching

Telefon: 089 945396-20

Fax: 08152-398507

E-Mail: info@stemag.net

Internet: www.stemag.net


Langzeitpflege ,  gerontopsychiatrischer Bereich

Senioren-Zentrum Gilching

Pichlmayr Pflegeheime

Langzeitpflege, Gerontopsychiatrischer Bereich

Weßlinger Straße 11

82205 Gilching

Telefon: 08105 277 33 0

Fax: 08105 277 33 480

E-Mail: gilching@pichlmayr.de

Internet: www.pichlmayr.de


Langzeitpflege ,  Wohnbereich

Seniorenquartier Pilsensee

Langzeitpflege

Anton-Ettmayr-Straße 2+6

82229 Seefeld

Telefon: 089 570 70 722

Fax: 08152 7911 439

E-Mail: info@seniorenstift-pilsensee.de

Internet: https://www.seniorenquartier-pilsensee.de/seniorenstift/


Langzeitpflege


Beratung 

Beratung rund um die Pflege

(4 Adressen)



Pflegeservice Bayern

Beratungsangebot der Pflegekassen in Bayern für alle gesetzlich Versicherten

Telefon: 0800-772 1111  (Mo - Fr 8 - 18 Uhr (gebührenfrei))

Internet: www.pflegeservice-bayern.de


Sozialverband VdK

Beratungstelefon »Pflege und Wohnen«

Telefon: 089 21 17 11 2,  (Mo-Fr 8 - 12 Uhr, Donnerstag 15 - 18 Uhr)

E-Mail: lebenimalter.bayern@vdk.de


COMPASS Private Pflegeberatung GmbH

Telefon: 0800-101 8800  (Mo - Fr 8 - 19 Uhr, Samstag 10 - 16 Uhr (gebührenfrei))

E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de

Internet: www.compass-pflegeberatung.de



Pflegestützpunkt Landkreis Starnberg

Der Pflegestützpunkt im Landkreis Starnberg wurde eröffnet. Aufgabe ist es unabhängig und umfassend Pflegeberatung für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Starnberg anzubieten. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lk-starnberg.de/pflegestützpunkt.


Beratung für pflegende Angehörige

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die Rat, Hilfe und Unterstützung benötigen, finden bei den Fachstellen für pflegende Angehörige eine Anlaufstelle, die unabhängig und kostenfrei berät. Die Fachstellen geben Informationen zu allen Leistungen der Pflegeversicherung und helfen dabei, die passenden Angebote zur Pflege und Betreuung vor Ort zu finden. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen, Angehörigengruppen und Schulungen angeboten. Die Beratung kann in einigen Gemeinden in den Außenstellen und auf Wunsch bei einem Hausbesuch erfolgen.

(2 Adressen)






Beratung und Entlastung für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz

Die meisten Menschen mit Demenz werden zu Hause von Angehörigen gepflegt und betreut. Entlastungsangebote können dabei unterstützen, dass Angehörige Zeit für sich finden und Menschen mit einer dementiellen Erkrankung länger zu Hause in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.

Es gibt verschiedene Angebote der Entlastung, die hilfreich sein können. Dazu zählen das Angebot von Alltagsbegleiterinnen und - begleitern, die stundenweise im häuslichen Bereich unterstützen, die Angebote der Tagespflege, Gruppenangebote wie Betreuungs- und Angehörigengruppen und Vorträge zu demenzspezifischen Themen.
Nähere Auskünfte, welche Angebote es in den Landkreisgemeinden gibt, erteilen die Fachstellen für pflegende Angehörige.

(3 Adressen)


Ilse Kubaschewski Haus

Hanfelder Straße 10

82319 Starnberg

Telefon: 08151 - 65054 - 40

Fax: 08151 - 65054 - 18

E-Mail: ehk@ilse-kubaschewski-stiftung.de

Internet: www.ilse-kubaschewski-stiftung.de


Alzheimer-Gesellschaft München

Demenztelefon

Telefon: 089 47 51 85  (Mo, Di, Do, Fr: 10 bis 12 Uhr; Mi, Do: 16.00 bis 18.00 Uhr)


Caritas-Zentrum Muenchen Süd-West und Wuermtal

Beratungstermine in der Gautinger Insel 1 x monatlich, jeweils Mittwochnachmittag

Pippinger Straße 97 a

81247 München

Telefon: 089 829 92 00

Fax: 089 829 92 040

E-Mail: czwest-wuermtal@caritasmuenchen.de

Internet: http://www.caritas-muenchen-sued-west.de/



Zuständige Stelle

Sozialwesen
Fachbereich 22

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77224
08151 148-11224
soziales@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.landkreis-starnberg.de/22

Servicezeiten

Allgemeine Öffnungszeiten