Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Gleichstellung
Seit 1988 gibt es im Landratsamt ein Frauenbüro und eine Frauenbeauftragte. Diese wurde 1996 zur bestellten Gleichstellungsbeauftragten. Das Team der Gleichstellungsstelle vernetzt die Anlauf- und Beratungsstellen im Landkreis. Der Ausbau des Angebotes für den beruflichen Wiedereinstieg ist im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Schwerpunkt der Gleichstellungstätigkeit. Die Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und Beiratsmitglied im Jobcenter Starnberg.