Umgang mit Bienen, Hornissen, Hummeln und Wespen
Bienen, Hornissen, Hummeln und Wespen sind nützliche Insekten, die aber aufgrund ihrer Wehrhaftigkeit oft als störend oder gefährlich empfunden werden.
Unser kostenloses Merkblatt informiert Sie ausführlich über Verhaltensweisen bzw. Gegenmaßnahmen bei Störungen durch Stechinsekten.
Reduzierung von Störungen und Umsiedlung
Bei Störungen durch Bienen, Hummeln, Hornissen oder Wespen muss zunächst versucht werden, eine für Mensch und Tier sinnvolle und annehmbare Lösung zu finden.
- Für Wespen und Hornissen kommt unter Umständen – sofern unbedingt erforderlich – eine Umsiedlung der Nester in Betracht.
Beratung und Hilfe erhalten Sie von Herrn Schindler. Je nach Absprache wird eine Aufwandsentschädigung verlangt. - Bitte beachten Sie, dass vor Antragsstellung auf Beseitigung eines Nestes eine Beratung durch einen Hornissenberater zwingend erforderlich ist und dessen schriftliche Zustimmung vorliegen muss!
Antrag auf Beseitigung eines Hornissennestes
Ansprechpartner:
Herr Schindler (Hornissenberater nördlicher Landkreis)
Telefonnummer: 0170 4164 946Herr Maierhofer (Hornissenberater südlicher Landkreis)
Telefonnummer 0172 975 0069 oder 08041 795 2491Frau Ganseder (Hornissenberaterin)
Telefonnummer 08151 148 77 418 - Bienen sind in Kultur gehaltene Nutztiere. Unter bestimmten Umständen teilt sich ein Bienenvolk auf. Der eine Teil verbleibt im Nest, der andere schwärmt aus und bildet eines neues Bienenvolk. Diese Bienenschwärme können von Imkern wiedereingefangen und genutzt werden.
Ansprechpartner:
Herr Köhler, Vorsitzender des Bienenzuchtvereins Starnberg, Tel.: 08151 - 744497
Mehr Informationen dazu unter der Internetadresse http://www.imker-starnberg.de unter der Rubrik „Imkeradressen“
Bekämpfung und Beseitigung
Kommt nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Gefahrenabwehr nur die Bekämpfung bzw. Beseitigung von Stechinsekten in Betracht, ist folgendes zu beachten:
- Die Feuerwehr ist zur Entfernung eines Nestes nur in Ausnahmefällen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit zuständig.
- Zur Entfernung der Nester muss ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden. Adressen lassen sich mittels Branchenbuch (München) ausfindig machen. Die Entfernung ist kostenpflichtig. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
- Hornissen unterliegen besonderen artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei ihrer Bekämpfung ist daher zusätzlich eine Ausnahme der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Starnberg einzuholen.
Ansprechpartner:Herr Brandstetter - Hummeln und Bienen sind ebenfalls durch artenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt. In diesem Fall ist eine Ausnahme der Regierung von Oberbayern erforderlich.
Ansprechpartner:
Frau Rossiwal Regierung von Oberbayern, höhere Naturschutzbehörde – Befreiung vom Zugriffsverbot für Wildbienen, Hummel
Telefonnummer: 089 2176 -0 (Vermittlung)
E-Mail: naturschutz@reg-ob.bayern.de - Ab August macht eine Beseitigung von Wespen und Hornissen auch unter finanziellen Aspekten meist keinen Sinn mehr, da es sich um einjährige Insektenvölker handelt, die mit den ersten Frösten dahinsterben.