Naturschutz
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
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Ziel des Naturschutzes
Nähere Hinweise finden Sie in dieser Rubrik.
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Allgemeiner Artenschutz
Hierunter fallen unter anderem die Fäll- und Schnittverbote von bestimmten Pflanzen.
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Arten- und Biotopschutz
Hier lesen Sie, welche Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Biodiversität erforderlich sind.
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Besonderer Artenschutz
Hier erfahren Sie etwas zu den Zugriffs-, Besitz- und Handelsverboten bei gewissen Arten.
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Eingriffsregelung
Ziel der Eingriffsregelung ist es, Beeinträchtigungen der Natur zu vermeiden bzw. auszugleichen.
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Förderprogramme
Mittels staatlicher Programme werden naturverträgliche Nutzungsweisen und landschaftspflegerische Leistungen entlohnt.
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Gartenkultur und Landespflege
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Landschaftsplanung
Die Steuerung der infrastrukturellen Entwicklung der Landschaft ist das Ziel ihrer Planung.
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Schutzgebiete
An dieser Stelle befinden sich die Schutzgebietsverordnungen und weitere Informationen dazu.
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Freizeit und Erholung
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Häufig gestellte Fragen - FAQs