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Informationen zu Lamblien




Am häufigsten wird die Erkrankung bei Reisen in Länder mit geringem Hygienestandard erworben.


Was verursacht die Erkrankung?

Die Lamblien-Enteritis oder Giardiasis ist eine durch den Parasiten Giardia lamblia (ein Einzeller) hervorgerufene infektiöse Darmerkrankung.

Welche Symptome können auftreten?

Krankheitszeichen können schaumig-wässrige Durchfälle, Schleim- und Fettbeimengungen im Stuhl, Übelkeit, Blähungen, Bauchkrämpfe und Gewichtsabnahme sein. Bei vielen Personen treten nur geringe oder keine Krankheitszeichen auf. Insbesondere bei immungeschwächten Personen können jedoch auch schwere Verlaufsformen auftreten. In der Regel bessern sich die Krankheitssymptome spontan nach 2-3 Wochen, es gibt jedoch auch chronische Verläufe.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch, durch Tierkontakt oder durch kontaminiertes Wasser und Lebensmittel. Die Zysten (Dauerform) von Giardia lamblia werden mit dem Stuhl der Erkrankten ausgeschieden und können durch Schmierinfektion weiterverbreitet werden. Giardia lamblia-Zysten bleiben in der Umwelt für einige Zeit infektionsfähig.

Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Zysten im Stuhl ausgeschieden werden. Dies kann noch Wochen bis Monate nach Rückgang der Symptome der Fall sein.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt 3 - 25 Tage, meist 7 - 10 Tage, gelegentlich auch länger.

Welche Therapien gibt es?

Die Therapie besteht in der Gabe von speziellen Medikamenten.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Infizierte sollten auf gründliche Handhygiene nach jedem Toilettenbesuch, vor dem Essen und vor jeder Essenszubereitung sowie auf die Verwendung von eigenen Handtüchern oder Einmalartikeln achten.

Auf den Besuch von Schwimmbädern sollte zum Schutz der übrigen Badebesucher für mindestens 14 Tage nach Abklingen der Durchfallsymptome verzichtet werden.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Labornachweis ist dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden. 

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen.

Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

  • an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt
  • oder dessen verdächtig sind.

Eine Wiederzulassung kann erfolgen, wenn nach ärztlichem Urteil (mündlich oder schriftlich) eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.

Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung:

  • In der Regel kann die Einrichtung 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden.

Kontaktpersonen können die Einrichtung besuchen, solange keine Symptome auftreten.

 zum Meldeformular

Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, nicht tätig sein oder beschäftigt werden

  • beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter (in § 42 Abs. 2 IfSG genannter) Lebensmittel (§ 42 IfSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)), wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder
  • in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit ist frühestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome unter Beachtung von Hygienemaßnahmen möglich.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Eine Impfung ist nicht verfügbar.

Kann man mehrmals erkranken?

Die Krankheit hinterlässt keine Immunität. 

Was ist sonst noch wichtig?

Der Erreger ist widerstandsfähig gegenüber vielen Desinfektionsmitteln (auch gegenüber Chlor). 

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 zum Meldeformular für
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34

Zuständige Stelle

Infektions- und Umwelthygiene
Team 321

Dampfschiffstraße 2 a
82319 Starnberg

08151 148-77900
08151 148-11999
gesundheitsamt@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/321

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